Wie muss ich vorgehen, wenn nach 5 Jahren plötzlich ein Mahnbescheid an meine alte Adresse gesendet wird?

5 Antworten

Wenn du keinen Widerspruch einlegst, dann wird Vollstreckungsbescheid erlassen, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Ob er dir an deine alte Adresse zugestellt wurde, ist hier nicht mehr von Belang, schließlich ist er dir offenbar über Umwege doch zugegangen, sonst wüsstest du nicht, was drinsteht. Nach dem Widerspruch kann auf Antrag das streitige Verfahren durchgeführt werden, in dem der Antragsteller beweisen muss, dass der Anspruch besteht. Hier dürfte aber schon Verjährung eingetreten sein, wenn diese nicht gehemmt oder unterbrochen wurde.

ich hab gerade in meinen Unterlagen nachgesehen - 8/2012 habe ich zum letzten mal was von denen gehört

@zakiya

ist verjährt

Ob er dir an deine alte Adresse zugestellt wurde, ist hier nicht mehr von Belang, schließlich ist er dir offenbar über Umwege doch zugegangen, sonst wüsstest du nicht, was drinsteht

J und nein. Zunächst gilt das, was amtlich festgestellt wurde. Und das ist eine fehlerhafte Zustellung. Dass der TE trotzdem davon erfuhr, genügt auch nicht, denn ihm muss der MB tatsächlich zugegangen sein, er muss ihn gesehen haben.

Der Gläubiger ist bei einem späteren Antrag auf Wiedereinsetzung Beweispflicht dafür, dass der TE den MB schon vorher zu Gesicht bekommen hat. Wie soll er diesen Beweis aber antreten?

Leg ich da Widerspruch ein weil es verjährt ist?

Würde sich empfehlen, ja!

Oder ignoriere ich es weil es an die falsche Adresse ging und ich nur zufällig davon erfahren habe?

Wenn du an der Adresse nicht mehr amtlich gemeldet bist und auch der Briefkasten nichts gegenteiliges vermuten lässt, müsste der MB ans Gericht zurück gehen. Eine Zustellung wäre dann erfolglos.

Dann wird ggf. die korrekte Anschrift ermittelt und neu zugestellt. Erst ab da würden die 14 Tage zu laufen beginnen.

Ich würde von einer Verjährung der "Forderung" ausgehen. Lege sofort gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, Frist 2 Wochen, damit kein Vollstreckungsbescheid gegen dich erlassen wird. Wenn du Widerspruch eingelegt hast, dann wird die Sache vor Gericht geklärt. Dann muss der Kläger den Nachweis erbringen, dass seine Forderung zu Recht besteht. Auch wenn der Mahnbescheid an deine alte Adresse geschickt wurde, solltest du darauf reagieren.

Umbedingt Widerspruch einlegen,!!!ansonsten erkennst du die Schuld für nur 30 Jahre an. Begründung musst du noch nicht mal schreiben, das mit der Verjährung kannst du später erwähnen.

Es kann für dich ein Nachteil sein,  nämlich, wenn dein Ex, den Vertrag verlängerte , so was geht sehr schnell und leider unkompliziert.

Es kann für dich ein Nachteil sein, nämlich, wenn dein Ex, den Vertrag verlängerte , so was geht sehr schnell und leider unkompliziert.

Nö. Dass so etwas geht, behaupten zwar die Telekommunikationskonzerne gerne. Allerdings ist das üblicherweise unmöglich. Eine Kündigung ist eine Kündigung. Und eine Vertragsverlängerung ist nur mit dem eigentlichen Vertragsinhaber möglich. Dass jemand Drittes eine Vollmacht hatte, im Namen des TE zu verlängern, das muss der Gläubiger beweisen.

Davon abgesehen ändert das auch an der Verjährung nichts.

Du musst Widerspruch einlegen, sonst flattert Dir bald ein Vollstreckungsbescheid ins Haus.

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Mahnbesch.html

Gerichtsvollzieher wirst Du nicht im Haus haben wollen.

nein, sicherlich nicht. Wobei der ja dann wahrscheinlcih auch an die alte und falsche Adresse gehen wird...

wenn ich dem Bescheid widerspreche, wird der Antragsteller doch sicherlich klagen. Wird das dadurch nicht deutlich teurer? Oder passiert dann nichts mehr weil die Sache schon verjährt ist? Bin mir mit der Verjährung nicht sicher, im Netz steht so viel unterschiedliches...

Der Antragsteller wird sich sicher zweimal überlegen, ob er eine verjährte Forderung einklagen will. Dann verbrennt er nämlich richtig Geld, sobald du Einrede der Verjährung erhebst.

@franneck1989

ist das nach 3 Jahren dann verjährt? Hab teilweise 5 Jahre gelesen, dann wäre es ja n icht der Fall :/

@zakiya

Verjährungsfristen kenne ich nicht so genau.

Ich hatte aber selbst mal einen Mahnbescheid erhalten. Und habe so gehandelt, wie oben beschrieben.

@franneck1989

@frannek

Ich habe nicht geschrieben: Einrede wegen Verjährung, sondern Widerspruch.

Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Übrigens beginnt die Verjährung neu zu laufen, sobald ein erneuter Anspruch gestellt wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__204.html

(1) Die Verjährung wird gehemmt durch
1.
die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs,

@beangato Der Kommentar war nicht an dich gerichtet. Widerspruch gegen den MB ist natürlich genau richtig. Die Einrede der Verjährung kann man erheben, falls dann wirklich geklagt wird. Die Verjährung wird durch die Klage nur gehemmt, allerdings ist das nicht mehr von Bedeutung wenn die Verjährung bereits eingetreten ist.