Wie muss ein Vertrag zur Kinderbetreuung durch Großeltern aussehen?
Hallo,
die Eltern meiner Frau wohnen 200km entfernt und kommen etwa 5 bis 6 mal im Jahr vorbei um unseren Sohn zu betreuen oder ihn zur Betreuung mit zu sich nach Hause zu nehmen (wenn die Betreuung länger dauert, z.B. ihn den Ferien).
Bei diesesn Fahrten handelt es sich um Fahrten die nur zur Betreuung dienen. Es sind keine Besuche der Schwiegereltern. Die kommen (leider) noch oben drauf. :-)
Meine Schwiegereltern machen dies unentgeltlich, aber wir zahlen Ihnen die 0,30€ pro gefahrenem Kilometer, die wir als Kinderbetreuungskosten bei der Einkommenssteuererklärung angeben können.
Ich finde im Internet nun nur Musterverträge für Tagesmütter etc., die auf festgelegte Zeiten basieren. Die Betreuung durch meine Schwiegereltern ist häufig spontan, bzw. ist nicht jeden Monat oder jedes Jahr gleich.
Meine Frage ist jetzt:
Wie könnte so ein Vertrag aussehen? Also 1. unentgeltlich, 2. Fahrtkosten als Aufwendungsersatz / Aufwandentschädigung (so dass es nicht versteuert werden muss) und 3. ohne festgelegte Termine, also flexibel!
Danke schonmal!! :-)
2 Antworten
Ich weiß gar nicht, ob es so etwas überhaupt gibt.
Habe noch nie gehört, daß Großeltern Geld dafür bekommen, daß sie ihre Enkel sehen dürfen...
Wenn das alles so schwierig ist, dann wäre es vielleicht besser, Ihr würdet NAchbarn dafür auswählen. Dann ist die Sache rechtlich klar.
Weiß ich das? Ich denke nicht.
Hier findest du einen Mustervertrag zwischen Eltern und Babysitter.
Den kannst du an deine Bedürfnisse anpassen und speichern.
Tipp: Bei den Beschäftigungszeiten würde ich "Auf Abruf" oder "individuell vereinbar" wählen.
Die Bezahlung erfolgt jeweils mit Beendigung der vereinbarten Betreuungszeit.
Deine Schwiegereltern können bis 450,- EUR steuerfrei hinzuverdienen. (Wegen deiner FRage nach der Besteuerung).
Was vielleicht auch nicht ganz unwichtig ist, sind die im Vertrag enthaltenen Vollmachten, Abgaben zur Versicherung usw.
200 km ist ja nun ein Stück. Eventuell, wird mal ein Kind krank und kann ohne die entsprechende Einwilligung der Eltern nicht bestmöglich behandelt werden.
Eventuell müssen deine Schwiegereltern eine Behandlung durch den Arzt auch erst mal vorfinanzieren um sich das Geld umständlich von deiner Krankenkasse zurückzuholen. Sowas kann man sich doch ersparen.
Hier nun zum Mustervertrag:
http://familienservice-wolfsburg.de/wp-content/uploads/2017/03/babysitter-vertrag.pdf
Na, dann weißt du es jetzt das es geht