Wie mit Asbestarbeiten ohne Schutzmaßnahmen umgehen?
Gerade werden in unserem Wohnhaus die Balkon- und Loggia-Brüstungen ausgetauscht. Es wird gesägt, gebohrt, gehämmert, dementsprechend fällt eine Menge Staub an. Große Teile (Platten, die vom Stahlrohrgeländer festgehalten werden) davon sind laut Aussagen der Vermieter aus Asbest. Meine Sorge bezüglich der Entsorgung/Beschädigung, Reinigen der Balkons im Anschluss an die Arbeiten mit der Gefahr, die Asbestartikel einzuatmen oder zu berührender Platten beim Abmontieren tat die Vermieterin als überflüssig ab und ließ eine einfache Baufirma (my Hammer & co) die Sache ohne besondere Schutzvorkehrungen vornehmen. Sie gab an, dass nur die Platte auf ihrem Balkon (also über mir) gesägt wurde, und dass auf meinem Balkon kein Asbest gelandet sein könnte (Womit sie Naturgesetze neu geschrieben hätte - da ihr Balkon sich direkt über unserem befindet). Ich habe zwei kleine Kinder und einen Mann und davon abgesehen möchte ich nicht nur ihre, auch meine Gesundheit gern schützen. Wie soll ich denn den Balkon am besten reinigen? Ist das Verhalten der Vermieterin so überhaupt korrekt? Einen von zwei Balkons habe ich schon gereinigt :-( weil wir dort unsere Wäsche aufhängen müssen und ich keine andere Chance sah, das sonst bewerkstelligen zu können. Ich hatte danach Kopfschmerzen und ein mieses Gefühl, dass ich womöglich in einigen Jahren die Konsequenzen davon tragen muss.
6 Antworten
Hallo retro2010,
alle Arbeiten an Asbest sollen nach die Regeln der TRGS519 ablaufen, das heißt: Masken, Schutzanzüge, Handschuhe, ein H1 Staubsauger vor Ort und so arbeiten das keine oder zumindest so wenig wie möglich an Asbestfaser freigesetzt wird. Eine Anzeige soll auf der Baustelle vorliegen, das heißt, man macht eine Anzeige(Meldung) fertig, schickt dieser zur Gewerbeaufsichtsamt und zur Berufsgenossenschaft, damit die informiert sind das irgendwo an mehrere Tagen mit Asbest gearbeitet wird. Das Amt oder die BG machen auf manche Baustellen Kontrolle um zu sehen ob die Regeln dann auch eingehalten werden. Wenn eine Firma dann grobfahrlässig arbeitet wird so eine Baustelle sofort gestoppt. Die Reinigung vom Balkon: auf keinen Fall selber mit einen normalen Staubsauger dran gehen. Die "einfache Baufirma" hat die Pflicht es zu reinigen weil diese Firma auch die Sanierungsarbeiten durchführt, das heißt, mit einen spezieller H1 Sauger alle Teile und Flächen absaugen und feucht nachwischen. Das Verhalten vor eure Vermieterin ist inkorrekt und unakzeptabel. Bei weiteren Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung, auch telefonisch: www.umd-is.de Mit freundlichen Grüßen fishing
Danke für's Sternchen :-)
Die Frage ist nun, ob Du die Vermieterin bestrafen oder sofort Deine Familie schützen willst.
Nun. Dann hast Du weder eine Rechtsfrage noch eine technische Frage.
Nach einer Rechtsfrage sah es aber zuerst aus.
Wenn man sich wehrt, macht man sich beim Gegner nun mal nie beliebt.
Du musst schon selbst entscheiden, ob DIr die Gesundheit Deiner Kinder oder die Zufriedenheit Deiner Gechäftspartnerin wichtiger ist.
Oder würdest Du meine ENtscheidung für Dich übernehmen?
was wäre dir jetzt lieber, eure Gesundheit oder das Risiko das du oder einer deiner Familienmitglieder später an eine Asbestose leiden und sterben. Sie spielt mit eure Gesundheit, ist halt Fakt. Lege so viel wie möglich fest, Bilder usw. Schalte das Gewerbeaufsichtsamt ein, das kannst du auch anonym. Suche das Gespräch, und wenn Sie sich auf nichts einlässt und mit Kündigung wegen Eigenbedarf droht ist das ruhige wohnen eh vorbei. Rechtsanwalt/in einschalten.
Die Entsorgung von Asbestplatten u. dgl. erfordert besondere Vorkehrungen. Die Firma muss den Ort ihrer Arbeit asbestfrei hinterlassen.
Das Problem bei Asbest ist aber nicht, dass man davon Kopfschmerzen bekommt. Asbestfasern setzen sich in den Lungen fest. Sie rufen Entzündungen hervor, die langfristig zu Lungenkrankheiten führen. Mit einer Latenzzeit von meist mehreren Jahrzehnten kann auch der sehr bösartige Asbestkrebs daraus entstehen. Das ist das Mesotheliom.
Was dort geschehen ist, ist möglicherweise strafbar. Vermutlich haben die Arbeiter von Asbest nichts gewusst und keine Ahnung gehabt.
Bei allen Arbeiten hätten Schutzanzüge einschließlich Atemschutz getragen werden müssen. Das gilt auch für die Reinigungsarbeiten.
Anzeige erstatten, es gibt Baubehörden, die derartiges kontrollieren.
Das was Deine Vermieterin da macht, ist hochgradig strafbar.
Allerdings nicht wegen der Gefährdung Deiner Familie sondern der Gefährdung der Arbeiter. Auch die Firma, die diese arbeiten ausführt, macht sich strafbar.
Der Asbeststaub ist mit dem nächsten Regen verschwunden, das ist das kleinste Problem...aber das was die Arbeiter bis dahin eingeatmet haben, wird Probleme machen.
Im Zweifel Ordnungsamt und / oder Polizei auf den Plan rufen und die Baustelle SOFORT still legen lassen.
Tja, sehr gute Frage... Wir wohnen mit ihr imselben Haus, sie kann jederzeit mit Kündigung wegen Eigenbedarf drohen. Ein großer Teil ihrer Familie wohnt auch schon in diesem Haus. Wir sind eigentlich per du... Ich will meine Familie schützen - aber dazu müssten wir uns mit ihr anlegen: "Den Dreck auf dem Balkon machen wir nicht weg - bitte lass das machen." Das wäre de facto für unser Verhältnis eine Kriegserklärung... Allerdings ist es nicht weniger Krieg uns mit Asbest krank zu machen...