Wie melde ich einen n.e.V. an?

1 Antwort

Der Begriff "wirtschaftlicher Zweckbetrieb" ist unklar; entweder man hat einen Zweckbetrieb oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (man kann auch beides parallel haben).

Beides kann aber nur gegeben sein, wenn Ihr vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt seid (die Gemeinnützigkeit kann unabhängig davon erteilt werden, ob der Verein im Vereinsregister eingetragen ist oder nicht).

Liegt die Gemeinnützigkeit nicht vor, sind die Einnahmen den 7 steuerlichen Einkunftsarten zuzuordnen und entspechend steuerlich zu behandeln.

Hier handelt es sich dann ggf. um Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit; das Gewerbe ist entsprechend bei der zuständigen Stelle anzumelden und die selbständige Tätigkeit ist beim Finanzamt anzumelden.

Seid Ihr als gemeinnützig anerkannt, muß für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ggf. ein Gewerbe angemeldet werden - der Zweckbetrieb braucht nicht angemeldet werden.

@DerSchopenhauer

Wenn die Gemeinnützigkeit vorliegt muß anhand der Tätigkeiten geprüft werden, ob es dem Zweckbetrieb (nicht steuerpflichtig; nur ggf. Umsatzsteuer) oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (umfänglich steuerpflichtig) zuzuordnen ist; das ist nicht immer ganz einfach und sollte nicht ohne fachkundigen Rat entschieden werden.