Wie lautet die Rechtsform ...

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Eine staatliche Schule ist für sich alleine garnichts, denn sie ist Teil des jeweiligen Bundelandes und damit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft).

Es ist keine Anstalt (wie zB die öffentlich-rechtlichen Sender) !

Staatliche Schulen sind in Deutschland nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.

Schulen sind nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.

Die Schule ist eine Einrichtung, also eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.