Wie lange wird er in Haft sein?
Hallo habe heute Erfahren das mein Bruder seit 3 Wochen in U-Haft sitzt. Seine Freundin hat es mir erst jetzt gesagt und das voll zugedröhnt. Angeblich ist vor 3 Wochen Polizei vor der Türe gestanden mit Haftbefehl und Durchsuchungsbefehl. So wie ich meinen Bruder kenne hatte er die ganze Wohnung voll mit verschieden Sorten Cannabis. Wurde natürlich alles mitgenommen auch Laptops usw. Verhaftet wurde er wegen Drogenhandel und Drogenbesitz in größeren Mengen.
Ich hab mit seiner Freundin heute geredet, die jedoch sagt fast gar nichts am Telefon weil sie glaubt abgehöhrt zu werden und ist ausserdem voll zugedröhnt.
Muss erstmal sehen wo er in U-Haft ist. Angeblich hat sie bereits einen Anwalt eingeschaltet, jedoch wie der Finanziert wird weis sie selbst noch nicht.
Meine Frage : Auf was muss sich mein Bruder einstellen? Wie hoch wird die Strafe ausfallen? Kann ich irgendwas tun um die Strafe zu mildern?
Er ist nicht Vorbestraft.
Danke für die Hilfe
8 Antworten
Wird wirklich festgestellt, dass dein Bruder die Drogen besaß und ihm die nicht "untergejubelt wurden " so wird ein gerichtliches Verfahren veranlasst und dann wird der Richter über das Urteil bestimmen
Ich würde versuchen herauszufinden, in welchem Gefängnis er ist und Kontakt zu ihm aufnehmen. Am besten erstmal per Brief. Dann kannst du ihm sicher mehr helfen, zum Beispiel was den Anwalt betrifft. Ich würde auf jeden Fall immer versuchen, dem Bruder zu helfen. Allerdings sollte er die Finger von Drogen lassen.
Soweit ich weiß darf dir der Anwalt nur mit seiner Zustimmung Auskunft geben.
@Ronox hat recht, es sind viel zu wenig Informationen.
Wenn er schon eine Reihe von Vorstrafen hat (Bewährungs- und Geldstrafen), wird das Urteil härter, als wäre er zum ersten Mal aufgefallen. Ist bei Drogenleuten allerdings selten.
Das er in U-Haft sitzt zeigt ja, dass Verdunkelungsgefahr besteht, oder aber eine Strafe von mehr als zwei Jahren erwartet wird (Fluchtgefahr) weil es da keine Bewährung mehr geben kann.
Beantrage eine Besuchserlaubnis und besuche ihn.
U-Haft wird angeordnet wegen Fluchtgefahr (fehlender Wohnsitz und/oder Höhe der zu erwartenden Strafe) oder wegen Verdunkelungsgefahr (Beschuldigter macht keine Angaben zur Sache und kooperiert nicht bei der Aufklärung der Hintergründe.)
Die Höhe der zu erwartenden Strafe hängt davon ab, in welchem Umfang er Cannabis besessen und gehandelt hat, ob er aus Profitgier verkauft hat oder zur Finanzierung seines Eigenbedarfs.
Anwalt kontaktieren; zuständigen Richter um eine Besuchserlaubnis bitten.
Wir kennen den Sachverhalt doch nicht einmal. Und selbst wenn man Akteneinsicht hätte, könnte man nur eine grobe Prognose abgeben.
Kann ich irgendwas tun um die Strafe zu mildern?
Nein. Das kann nur er.
Ja das sag ich ihm schon seit fast 10 Jahren. Ich versteh ihn nicht. Ich will ihm auch helfen, darf der Anwalt mir auskunft geben?