Wie lange wird er in Haft sein?

8 Antworten

Wird wirklich festgestellt, dass dein Bruder die Drogen besaß und ihm die nicht "untergejubelt wurden " so wird ein gerichtliches Verfahren veranlasst und dann wird der Richter über das Urteil bestimmen

Ich würde versuchen herauszufinden, in welchem Gefängnis er ist und Kontakt zu ihm aufnehmen. Am besten erstmal per Brief. Dann kannst du ihm sicher mehr helfen, zum Beispiel was den Anwalt betrifft. Ich würde auf jeden Fall immer versuchen, dem Bruder zu helfen. Allerdings sollte er die Finger von Drogen lassen.


Ja das sag ich ihm schon seit fast 10 Jahren. Ich versteh ihn nicht. Ich will ihm auch helfen, darf der Anwalt mir auskunft geben?

@Andrew59456

Soweit ich weiß darf dir der Anwalt nur mit seiner Zustimmung Auskunft geben.

@Ronox hat recht, es sind viel zu wenig Informationen. 

Wenn er schon eine Reihe von Vorstrafen hat (Bewährungs- und Geldstrafen), wird das Urteil härter, als wäre er zum ersten Mal aufgefallen. Ist bei Drogenleuten allerdings selten.

Das er in U-Haft sitzt zeigt ja, dass Verdunkelungsgefahr besteht, oder aber eine Strafe von mehr als zwei Jahren erwartet wird (Fluchtgefahr) weil es da keine Bewährung mehr geben kann.

Beantrage eine Besuchserlaubnis und besuche ihn.

U-Haft wird angeordnet wegen Fluchtgefahr (fehlender Wohnsitz und/oder Höhe der zu erwartenden Strafe) oder wegen Verdunkelungsgefahr (Beschuldigter macht keine Angaben zur Sache und kooperiert nicht bei der Aufklärung der Hintergründe.)
Die Höhe der zu erwartenden Strafe hängt davon ab, in welchem Umfang er Cannabis besessen und gehandelt hat, ob er aus Profitgier verkauft hat oder zur Finanzierung seines Eigenbedarfs.
Anwalt kontaktieren; zuständigen Richter um eine Besuchserlaubnis bitten.

Wir kennen den Sachverhalt doch nicht einmal. Und selbst wenn man Akteneinsicht hätte, könnte man nur eine grobe Prognose abgeben.

Kann ich irgendwas tun um die Strafe zu mildern?

Nein. Das kann nur er.