Wie lange vorher hat man ein recht einen Arbeitsplan vorgelegt zu bekommen?

6 Antworten

Bei mir im Betrieb wird der Dienstplan immer schon für ein Monat ausgehängt, so daß man immer noch planen kann.

''(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

(3) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.''

http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41700.htm

DH! Danke, wieder was dazugelernt.

arbeit auf abruf ist es keine, aber sie wird immer gerade in die filiale versetzt in der notstand herscht und dort ist auch mit den Plänen chaos.

aber da sie ihre sollstunden schon geleistet hatte und es sich um überstunden handelte, hat sie da nicht das rechts sofort nach planvorlage ohne absprache mit ihr zu sagen an dem mittag gehts nicht und 2 ausweichvorschläge unterbreitet, die leider nicht angenommen wurden

@cmjsr

arbeit auf abruf ist es keine

Falls es hart auf hart kommen sollte, würde man in einer rechtlichen Situation damit trotzdem argumentieren können. Nicht nur der Arbeitgeber muss planen können, auch der Arbeitnehmer muss es können. Und sie hat ja mit dem AG offensichtlich auch bezüglich der Lage der Arbeitszeiten konkrete Vereinbarungen. Oder?

Ist im Arbeitsvertrag irgendwas darüber festgehalten? Eine Freundin bekommt ihren Dienstplan immer Mitte des laufenden Monats für den Folgemonat - mein Mann dagegen bekommt oftmals erst 1-2 Tage vorher zu wissen, ob er am Samstag arbeiten muss oder nicht - scheint also keine einheitliche Regelung dafür zu geben, da müsste man mal einen Fachmann bemühen, der sich im Arbeitsrecht auskennt.

im arbeitsvertrag steht darüber nichts

Ein Arbeitsplan sollte 4 Tage zuvor vorliegen. Wußte Deine Freundin nicht vorher das sie an gewissen Tagen nicht kann ???? Sie hätte dann vorher den Arbeitgeber über gewisse Termine informieren können und er hätte dies bestimmt berücksichtigt-

Nein, da ihre normale arbeitszeit schon abgegolten war und es sich eigentlich um überstunden handelte.

@cmjsr

Habe weiter oben gelesen das es für Überstunden ist da sie immer in anderen Filialen ist. Der Arbeitgeber kann das mal machen sie urplötzlich einzusetzen, aber dies muß in Absprache mit Deiner Freundin sein da sie keine Rufbereitschaft hat. Sollte sie nicht können hat er Pech gehabt. Habe auch mal so einen Arbeitgeber gehabt und mich über diese Regelungen gut informiert.

Wer nur zu festen Zeiten jede Woche arbeiten kann, sollte das schon vor der Einstellung mit dem Arbeitgeber klären, ob das möglich ist.

eigentlich gehts darum nicht, es war eben nur eine ausnahme, da sie ihren kranken vater zu einem termin fahren mußte und da sie schon in der 4. filiale ist ist es schwer eine linie reinzubringen