Wie lange speichert Ausländerbehörde die personbezogenen Daten?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Daten sind auch unverzüglich zu löschen, wenn der Betroffene die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat oder die Registerbehörde nach der Speicherung seiner Daten erfährt, daß er Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. Eine Löschung erfolgt ferner, wenn die Registerbehörde auf Grund einer Mitteilung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 davon ausgehen kann, daß auch andere öffentliche Stellen die Daten für ihre Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigen.

http://www.buzer.de/gesetz/6626/b18099.htm

Als Betroffner kann man eine Sperrung / Löschung verlangen, dazu schreibt man die Ausländerbehörde an.

Falls der BEtroffene im Ausland lebt, eventl. Strafverfahren gegen ihn in Deutschland anhänigig sind oder ein Einreiseverbot, dann hat haben Polizeibehörden entsprechende Unterlagen.

Ohne den konkreten Fall zu kennen ist also niemals eine gute Antwort möglich.

Anscheinend ist das für die Zentrale Datenverwaltung der Fall. Die örtliche Ausländerbehörde bewart die Akte 5 Jahre auf. Danke für die nützliche Info.

Durch die Kontakt mit der Ausländerbehörde hat sich ca. 5 Jahre herausgestellt. Wer noch wissen will...

30 Jahre ab dem letzten Eintrag.

Danke aber aus welche Quelle haben Sie diese Information?