Wie lange Sozialstunden?

5 Antworten

Wieviel Sozialstunden Du ableisten musst, richtet sich nach Deinem Urteil bzw. dem Richter. Die Menge lässt sich schlecht voraussagen, da es keine pauschalen Bestrafungen gibt, so nach dem Motto: Tat X = soviel Sozialstunden.

Dann bekommst Du eine Frist in der Du die Stunden ableisten musst. Ob Du es dann langsam abarbeitest oder in einem Rutsch (z.B. in den Ferien) bleibt Dir überlassen bzw. musst Du mit der Stelle abklären, wo Du die Stunden machst.

Zusätzlich zum Altersheim kann man seine Sozialstunden oft auch in anderen öffentlichen Einrichtungen ableisten (z.B. Haustechnik im Krankenhaus) oder beim Bauhof/Stadtgärtnerei Deiner Gemeinde bzw. Stadt.

Wenn Du Deine Sozialstunden nicht ableistest bzw. das verschleppst, musst Du in der Regel nochmal vorm Richter antreten. Der entscheidet dann, wie´s weitergeht (Dauerarrest, Freizeitarrest für ein Wochenende mehr Sozialstunden). So kenne ich es zumindest von den Jugendrichtern bei uns im Bezirk.

Bei öffentliche diensten wie Stadtreinigung geht das auch oft und wenn du die nicht leistes kommst halt in bau ende .

Wär mir lieber.

Wie lange müsste ich dann rein & müsste ich die Sozialstunden dann danach machen?

da ich lieber für ein paar Tage ins Gefängnis gehen würde.

....um dort friedlich auf Staatskosten zu leben,anstatt die Gesellschaft mit sinnvollen Tätigkeiten für dein kriminelles Verhalten zu entschädigen.Denn dann müsstest du ja sogar was tun.

Leistest du das nicht ab,bekommst du eine Geld- oder eine Haftstrafe,ich hoffe mal ersteres.

Wenn das ganze im Rahmen einer Bewährung stattfindet,kann diese widerrufen werden und dann liegt ein Haftbefehl gegen dich vor,das ist ja ohnehin dein Ziel.

Und ob das "eine ganze Weile" dauert,ist komplett egal,du wirst gewisse Stunden ableisten müssen,und wenn du das kannst,dann musst du,egal wie lange das dann dauert,bis du für alles Zeit hast.

Ich muss niemanden "entschädigen", da ich die Gesellschaft in keiner Weise geschädigt habe. Außerdem lebst du auch auf konsten anderer...

Geldstrafe kann ich keine bekommen, tja blöd gelaufen.

Und warum wiederholst du, dass es eine ganze Weile dauern würde, obwohl ich das schon erwähnt habe?

Du Intelligenzbestie, deine Antwort hättest du dir sparen können, hast mir in keiner Weise geholfen.

SimonG30 war schon gut, trotzdem noch eine Erfahrung von mir...

Unter Umständen verschlampen Gerichte, dass sie - rein rechtlich - das Verfahren wieder aufnehmen müssten. Würde ich aber nicht raten, drauf zu bauen.

Da ich annehme, dass du vor dem Jugendgericht stehst, weil dort Sozialstunden üblich sind: Jugendgerichte sind eigentlich offen im Verurteilungsrahmen. Sehr offen. Wenn dir also ein Arrest (warum auch immer...) lieber wäre, könntest du ihnen was davon erzählen, wie leid dir das tut (was auch immer) und dass dir dafür ein Freizeitarrest angemessener erschiene. Normalerweise (!) sind die von Einsichtsfähigkeit und Reue schnell beeindruckt und wenn jemand da quasi noch mit der Bitte um eine (allgemein als härter empfundene) Strafe ankommt...

Ansonsten gibt es vllt auch Pfadfinder bei euch, die Leute ihre Sozialstunden leisten lassen. Kindergärten, Jugendclubs etc. pp. Meistens (!) kann man selbst Vorschläge anbringen.

Wann, wie und wo wird Dir gesagt. Aussuchen ist nicht. Eine Straftat begehen und noch aussuchen dürfen, wäre ja noch schöner wie schön.

WO schrieb ich was von aussuchen, sag mir WO??

Idiot, aber echt...