Wie lange schulpflichtig in NRW?

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Wenn du eine Berufsausbildung machst, bist du berufsschulpflichtig - bis zum Ende der Ausbildung. Wenn du jetzt zur Schule gehst und nicht planst, direkt eine Ausbildung anzufangen, dann bist du schulpflichtig, bis du entweder den Abschluss hast oder das Schuljahr, in dem du 18 geworden bist, zu Ende ist - das heißt, ohne Ausbildungsplatz musst du bis zum Ende des laufenden Schuljahres dabeibleiben.

Die Schulpflicht untergliedert sich in

eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren (Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I - § 37 SchulG) und

eine sich anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG).

Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird durch den Besuch der Teilzeitberufsschule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden.

Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.

In NRW gelten 10 Jahre allgemeine Schulpflicht, in der Folge ist man schulpflichtig in der Sek II (also auch Berufsschule), welche oft nicht ganz zutreffend als Berufsschulpflicht bezeichnet wird. Diese endet mit Abschluss oder Abgang nach einem einjährigen Bildungsgang des Berufskollegs oder erst am Ende des Schuljahres, in dem man 18 wird. Nimmt man vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung auf, so ist man bis zu deren Ende berufsschulpflichtig, muss also im Rahmen der Ausbildung zur Berufsschule.

bin 18 geworden im oktober

Dann bist du noch bis zum Ende des laufenden Schuljahres (also Juli 2014) (berufs-)schulpflichtig.

Es sei denn, du hast schon Abitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

bis 16 jahren

ab dann kannst du arbeiten

du musst noch nicht einmal die 10. klasse schaffen

Das ist in NRW definitiv nicht so. Auch in den meisten anderen Bundesländern ist man nach der Vollzeitschulpflicht meistens noch berufsschulpflichtig, einfach arbeiten gehen mit 16 gibt es fest nirgendwo.