Wie lange Recht auf Grundstück nach Tod

7 Antworten

Hallo Johannes,

Eigentum verjährt nicht. Du kannst also auch in hundert Jahren noch Ansprüche geltend machen. Wenn ein Testamentserbe nicht innerhalb von 6 Wochen ausschlägt, tritt er das Erbe automatisch an, braucht sich also um eine Frist nicht kümmern.

Die 3-Jahres-Frist betrifft nur Pflichtteilsansprüche, also die Geldforderung der unmittelbaren Kinder, wenn diese (wie bei euch) von der Erbfolge ausgeschlossen sind.

An deiner Stelle würde ich ans Grundbuchamrt gehen und nachfragen, ob die Erben schon eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, frag nach, was du tun sollst. Wenn Nachlassgericht und Grundbucham zum gleichen Gericht gehören, ist das in der Regel keine große Sache.

Gruß Der Blomi

Wenn das Grundstück an eine Erbengemeinschaft vererbt wurde, dann ist diese bereits Eigentümer des Waldes.

"Anspruch" auf den Wald hat die Erbengemeinschaft so lange, wie das Eigentum daran besteht.

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Auskunft über das Grundstück und die Eigentumsverhältnisse erteilt mit Sicherheit auch das zuständige Grundbuchamt (in der Regel beim Amtsgericht ansässig).

Hallo,

ich habe nun das Testament zur Hand. Ja es stimmt meine beiden Geschwister und ich bekommen das das Vermächtnis des Waldes (ich hoffe das ist so richtig wiedergegeben). Weiterhin sind meine Mutter und meine Tante die Erben, die zu "gleichen Teilen" Erben sollen.

Wie verhält es sich nun mit dem Wald?

Vielen Dank Johannes

ja er gehört dann der erbengemeinschaft, wenn keiner verzichtet hat, dann müsst ihr auch die lasten tragen, ansonsten pfänden se euch den wald weg....

verpachtet ihn an nen jäger erstmal oder so

aber wenn ihr nicht verzichtet habt, gehört der wald auch euch, etwaige kosten sind halt im moment forderungen/schulden

Ich halte für möglich, dass Sie und Ihre Geschwister in dem Testament der Oma nicht als "Erben" eingesetzt wurden, sondern dass Sie den Wald als "Vermächtnis" bekommen sollen. Lesen Sie einmal genau im Testament nach, ob nicht doch Ihre Mutter und Tante die "Erben" Ihrer Oma geworden sind, die eben gegenüber Oma zu deren Lebzeiten erklärt haben werden, dass sie auf den Wald (aber nicht auf das sonstige Erbe)verzichten. Dieser Verzicht könnte dann von Ihrer Oma im Testament erwähnt worden sein. Wenn Sie wollen, geben Sie doch hier einfach den Wortlaut des Testaments bekannt; ich würde ihn zu analysieren versuchen. Wenn Sie und Ihre Geschwister tatsächlich "Vermächtnisnehmer" sind, wäre die Rechstlage so: Nach dem Tod der Oma sind deren Erben (also angenommen Ihre vMutter und Tante) Eigentümer des Waldes geworden. Sie brauchen den Wald nur dann an Sie aufgrund des Vermächtnisses zu übertragen, wenn Sie das verlangen.Für dieses Verlangen gibt es eine Verjährungsfrist von 10 Jahren (§ 196 BGB). Sie brauchen sich also noch nicht zu beeilen,die Frist beginnt frühestens mit dem Ableben Ihrer Oma, wahrscheinlich sogar erst später. Wenn der Fall so liegt, müssten Sie und Ihre Geschwister mit Mutter und Tante einen Übertragungsvertrag (vor dem Notar) schließen, aufgrund dessen dann auch die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen würde.