Wie lange nach Cannabis Konsum nicht fahren?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo tysonbang,

die Antworten hier klingen alle ein bißchen nach "Panikmache". Es ist ja richtig das man nicht unter dem Einfluss von Drogen fahren darf, jedoch kommt es darauf an, wie hoch der aktive THC-Wert im Blut war.

Sollte er über 1 ng/ml liegen erwartet dich ein Bußgeld, Punkte und ein Monat Fahrverbot. Desweiteren wird die Führerscheinstelle sehr wahrscheinlich ein FÄG anordnen (kommt aber auch auf das Bundesland an in dem du lebst, da die BL hier unterschiedlich vorgehen) um deine Konsumform zu bestimmen. Hier würde dich lediglich Probierkonsum vor dem Entzug der Fahrerlaubnis retten.

Von daher war es sehr gut das du keine Aussagen gegenüber den Polizisten zu deinem Konsum gemacht hast.

Da du selbst beschreibst das du nur ggl. konsumierst und der letzte Joint 60 Std. vorher geraucht wurde, halte ich es jedoch für eher unwahrscheinlich das dein aktiver Wert über 1 ng/ml liegt.

In diesem Fall würde gar nichts passieren, denn das Verfahren wird eingestellt.

Eine Mitteilung an die FSSt. wird aber trotzdem ergehen, was bedeutet, dass du, bei erneuter Auffälligkeit (mit aktivem Wert), in einem FÄG keinen Probierkonsum mehr geltend machen könntest.

Und sei dir bewusst, dass du von nun an öfter in eine Kontrolle (mit Drogentest) von der Polizei geraten kannst...

Gruß Nancy


Vielen dank für die Antwort, falls ich mehr weiß wie hoch mein Wert war werd ich mich hier wieder melden.

Ein Beispiel noch:

Ich rauch mir ein Joint 1 Woche später werde ich wieder angehalten um ein Bluttest zu machen und sie finden kein Aktives THC passiert mir nichts auch wenn man das 100 mal wiederholt? (nur ein Beispiel) Und jedes mal nach dem Joint 1 Woche pause lässt

Würde mich über eine Antwort freuen 

@tysonbang

und sie finden kein Aktives THC passiert mir nichts

Ganz so einfach ist es sicher nicht, bei mehrmaliger Auffälligkeit,   dürfte die FSSt. -zumindest auf ggl. Konsum schließen (auch wenn nur Abbauwerte gefunden werden, die sich aber mit jedem Joint, im Körper immer weiter anreichern). Es kommt also auch auf die Höhe des THC-COOH an.

Es gibt drei Einstufungen nach Daldrup, die als Hinweis auf die Konsumform gesehen werden:
2.1. Probierkonsum: Der Wert des THC-COOH darf 5 ng/ml nicht übersteigen
2.2. Gelegentlicher Konsum: Der Wert bewegt sich zwischen 5 - 150/75 ng/ml
2.3. Regelmäßiger Konsum : Wert über 150 ng/ml bzw. über 75ng/ml bei Ermittlung des Wertes nicht zeitnah nach der Kontrolle.

Daldrup gilt zwar als veraltet, als ungefähre Richtlinie kann man es trotzdem noch verwenden...

Das würde bedeuten, dass du zumindest zu einem fachärztlichen Gutachten geschickt werden kannst...

Der Begriff der gelegentlichen Einnahme im Sinne von § 14
Abs 1 Satz 4 FeV setzt einen mehrmaligen - also mindestens zweimaligen -
Cannabiskonsum voraus; ein einmaliger Konsum reicht hierfür nicht aus.
Bestehen hinreichend konkrete Verdachtsmomente für das Vorliegen eines
der Zusatzelemente im Sinne von Nr 9.2.2 der Anlage 4 zur
Fahrerlaubnis-Verordnung (z.B. fehlende Trennung zwischen Fahren und
Konsum) und ist das Ausmaß des Cannabiskonsums eines
Fahrerlaubnisinhabers, bei dem zumindest eine Einnahme festgestellt
worden
ist, unklar, so ist die Behörde aufgrund von § 14 Abs 1 Satz 1 Nr. 2
FeV zur Klärung der Frage, ob ein Fall der gelegentlichen Einnahme im
Sinne von § 14 Abs 1 Satz 4 FeV vorliegt, berechtigt, die Beibringung
eines ärztlichen Gutachtens anzuordnen.

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/Gelegentlicher_Konsum_von_Cannabis.php

Ich kann dir eigentlich nur raten das Kiffen einzustellen, wenn du auf der ganz sicheren Seite sein willst.

Gruß Nancy

Ach sorry, da hatte ich in meiner Antwort statt "(nicht nur mit aktivem Wert)" nur "(mit aktivem Wert)" geschrieben - mein Fehler :-(

Bei nicht so regelmäßigem Konsum besteht zwar die Chance, dass sie etwas finden, allerdings ist es meiner Meinung nach recht unwahrscheinlich. Die Abbauprodukte von THC hast du immer im Blut, nach dem Konsum steigt der Spiegel nur ein bisschen an. Einmaliger Konsum macht sich nicht so deutlich bemerkbar.

Aber das sind ja mal wieder "gute" Polizisten... Natürlich braucht er einen Grund. Er kann auch einfach einen erfinden, aber nennen muss er ihn dir trotzdem, vor allem wenn du danach fragst.

ich denke bei Polizei reicht es wenn er in seinem Bericht schreibt dass die Augenreaktion deutlich verändert war. Wenn der Test nicht sofort statt gefunden hätte wäre "Gefahr im Verzug" gewesen sprich die Dosis die in dem Moment des Fahrens im Blut vorhanden war wäre nicht exakt nachweisbar gewesen wenn erst nach einigen Tagen der Test erfolgte. Jedes Gericht würde dem Polizisten zustimmen

@newcomer

Natürlich werden sie dem Polizisten zustimmen. Was er getan hat, war ja im Prinzip beinahe korrekt; der Verdächtigte hat aber dennoch das Recht zu erfahren, warum gegen ihn vorgegangen wird. Wenn man Beweise hätte, dass er ihm keinen Grund nennen wollte, könnte er den Beamten trotzdem anzeigen. Polizisten müssen dir den Grund nennen, wenn du danach fragst.

Natürlich braucht er einen Grund für Blutabnahme xD naja eben die richterliche Zustimmung. Symptome hast du ja gezeigt .

Also MPU musst du bestimmt machen und Fahrerlaubnis wird entzogen.

hättest du lieber den urintest mit CleanUrin gemacht :D den muss doch jeder Kiffer dabei haben ;) no risk

@Yogi851

Beim ersten Mal sind es: 500€ Bussgeld 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte. Und eine MPU angeordnet kann werden.

Was für Symptome hab ich denn gezeigt

naja...der "meinte" die Augenlieder zucken. Augenliederzucken ist eher unnatürlich um 9 Uhr morgens ^^ kann auch von anderen Rauschmitteln kommen, der weiß ja nicht, dass du nur Gras geraucht hast. Von Gras ist Augenliederzucken kein Symptom, aber von anderen evtl schon.

Meines Wissens ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen zu fahren. Du hast die Drogen zwar noch in nachweisbarer Menge im Körper, muss aber nicht mehr unter deren Einfluss stehen. Wie lange das dauert, weiß ich allerdings nicht.

Es kann dich aber auch so den Lappen kosten, denn Drogenkonsum ist ein Ausschlusskriterium für Kraftfahrer. Bekommt die Führerscheinstelle (z.B. durch die Polizei) mit, dass du Drogen konsumierst, kann dich das den Lappen kosten und du musst zur MPU, obwohl du vielleicht nie unter dem Einfluss von Drogen gefahren bist.
Genau so ist es bei Alkoholikern, die nie betrunken erwischt wurden. Allein die Abhängigkeit reicht schon, um den Lappen zu verlieren.

Es ist also ein gefährliches Spiel mit dem teuren Fühererschein, das du betreibst, auch wenn du nicht fährst, so lange du berauscht bist.

dass du den Polizisten angelogen hast ist keine Straftat denn du hättest auch Aussage verweigern können.
Du bist aber mit Drogenkonsum Auto gefahren und hierbei wirste vor Gericht befragt werden. Ein Gutachter wird warscheinlich eingeschaltet werden um zu beurteilen in wie weit das Cannabis deine Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt hat. Wenn sich da rausstellt dass das unwesentlich war kann dir aber trotzdem die Fahrtauglichkeit in Frage gestellt werden sprich du mußt zur MPU um dort entsprechende Tests machen

und mpu kostet schotter ^^

Auch wenn es  fast 3 Tage nach dem letzten joint sind ?

@tysonbang

Du hast Joint konsumiert und darauf kommt es an

@newcomer

https://hanfverband.de/inhalte/cannabis-wirkung-nebenwirkungen-und-risiken

Cannabis und Psychose

Durch die Einnahme von
Cannabis - besonders von hohen Dosen THC - können akute psychotische
Symptome ausgelöst werden. Diese verschwinden in der Regel wieder nach
einigen Tagen.

Genau hier ist das Problem, "nach einigen Tagen". Bei einem länger beim anderen kürzer. In dieser Zeit bist du eine Gefahr für dich und andere besonders im Straßenverkehr

@tysonbang

Bus und Bahn Fahren, wäre eindeutig günstiger und Risikofreier gewesen ^^

@winstoner14

zumindest hat das Ganze etwas positives. Nun bist du über die Folgen von Cannabis mehr informiert. Da hätteste dich aber schon früher informieren können. Für die Zukunft sollteste alles BTM nie mehr konsumieren denn du wirst sicher deinen Führerschein noch brauchen