Wie lange muss man für Fahrerflucht in das Gefängnis, wenn nur ein Sachschaden entstanden ist?
Ich weiß nicht genau wie hoch der Sachschaden ist, weil mir das noch keiner gesagt hat, aber ich hab nur Schulden und auch kein richtiges Einkommen wo ich im Monat was zurücklegen könnte, also kann nicht Zahlen, könnte höhsten Gemeinnützige Arbeit verrichten. Will möglichst schnell meine Strafe hinter mich bringen
Hat jemand hier schon Erfahrung mit Gemeinnütziger Arbeit und Gefängnis strafen
4 Antworten
Hab ich dir doch bereits beantwortet.
Geldstrafen im Strafrecht bemessen sich nach dem Einkommen (Tagessatzhöhe).
Die Anzahl Tagessätze, die du zahlen muss, richten sich nach deiner Schuld. Bei Verkehrsunfallflucht mit Sachschaden dürften diese irgendwo zwischen 15 und 40 Tagessätzen als Ersttäter liegen.
Kannst du die Geldstrafe nicht bezahlen, so musst du sie ersatzweise absitzen. Hierbei gilt 1 Tagessatz = 1 Tag Haft. Alternativ kannst du bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf freie Arbeit stellen. Dann tilgst du mit 6 Stunden Arbeit je 1 Tagessatz.
die strafe sind tagessätze, die sind bei dir gering, die geldstrafe wird vielleicht 600-1000€ sein
aber der schadensersatz, den musst du bezahlen, PI geht bei straftaten nicht, du hast dann die schulden, die kannst du nicht absitzen, die musst du bezahlen, werden verzinst
wenn du die geldstrafe nicht bezahlst, werden es so 60 tage werden, schätze ich
aber der schadenersatz immer in gold
Lies mal hier:
Nein, man muß nicht ins Gefängnis, wenn man nicht einschlägig vorbestraft ist.
Das sollte doch aus den zig Antworten, die du bereits auf die vorherige Frage bekommen hast. klar gewoden sein.
Jetzt hör auf dich zu bemitleiden, entschuldige dich lieber beim Geschädigten.