Wie lange muss man für Fahrerflucht in das Gefängnis, wenn nur ein Sachschaden entstanden ist?

4 Antworten

Hab ich dir doch bereits beantwortet.

Geldstrafen im Strafrecht bemessen sich nach dem Einkommen (Tagessatzhöhe).

Die Anzahl Tagessätze, die du zahlen muss, richten sich nach deiner Schuld. Bei Verkehrsunfallflucht mit Sachschaden dürften diese irgendwo zwischen 15 und 40 Tagessätzen als Ersttäter liegen.

Kannst du die Geldstrafe nicht bezahlen, so musst du sie ersatzweise absitzen. Hierbei gilt 1 Tagessatz = 1 Tag Haft. Alternativ kannst du bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf freie Arbeit stellen. Dann tilgst du mit 6 Stunden Arbeit je 1 Tagessatz.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

die strafe sind tagessätze, die sind bei dir gering, die geldstrafe wird vielleicht 600-1000€ sein

aber der schadensersatz, den musst du bezahlen, PI geht bei straftaten nicht, du hast dann die schulden, die kannst du nicht absitzen, die musst du bezahlen, werden verzinst

wenn du die geldstrafe nicht bezahlst, werden es so 60 tage werden, schätze ich

aber der schadenersatz immer in gold

Nein, man muß nicht ins Gefängnis, wenn man nicht einschlägig vorbestraft ist.

Das sollte doch aus den zig Antworten, die du bereits auf die vorherige Frage bekommen hast. klar gewoden sein.

Jetzt hör auf dich zu bemitleiden, entschuldige dich lieber beim Geschädigten.