Wie lange muss man bei Eigenbedarfsanmeldung Miete zahlen?

8 Antworten

Vermutlich wohnt also der Mieter schon länger als 8 Jahre in der Wohnung, deshalb der vermieterseitige Kündigungstermin 30.11.13. Selbstverständlich darf jetzt der Mieter vorher mit dreimonatiger Frist kündigen. Das bedeutet, bei Zugang seiner Kündigung bis 4. März beim Vermieter Kündigung zum 31.5.13 fristgerecht.

Danke für Deine Antwort. Klingt logisch.

Selbstverständlich können die Mieter ihrerseits ebenso (ordentlich gem. § 573c (1) BGB) kündigen und sogar einen Aufhebungsvertrag zu jedem noch vorfristigeren Datum anbieten.

Dadurch wäre der Mietvertrag bereits vor dem 30.11.2013 wirksam beendet.

G imager761

Wenn du früher als der 30.11 raus willst, musst du fristgerecht kündigen. Als Mieter kann man fristgerecht kündigen. Vermieter nur mit Gründen und Fristen

Der Mieter kann jeder Zeit selbst Kündigen wenn er eine Wohnung gefunden hat. Aktuell wäre das zum 31. Mai 2013 möglich.

es geht nur darum, wer möglicherweise SEHR viel Geld zahlen muss, um die paar Monate "verlorene Miete" wieder reinzukriegen.

Na wer wohl? Der Loser wie Du es bezeichnest.

Die gesetzliche K-Frist für Mieter ist nun mal 3 Monate, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Die aktuellen Mieter, weil sie lt. Vertrag und Kündigung ja bis November daran gebunden sind?

ja, denn das Mietverhältis am 30.11.2012

Falls die Mieter beispielsweise schon ab dem 1.8.2013 eine Wohnung finden würden, müßten sie halt selbst mit der gesetzlichen Frist von 3 Mon. kündigen. Dann könnte das Mietverhältnis z.B. auch am 31.7.2013 wirksam beendet werden.