Wie lange muss man bei Eigenbedarfsanmeldung Miete zahlen?
Hallo zusammen!
Folgendes Szenario: Vermieter kündigen ihren Mietern wegen Eigenbedarf fristgerecht, in diesem Fall zum 30. November. Das ist ja noch gaaaanz schön lange. Ganz höchstwahrscheinlich werden sich die Mieter ja aber schon in kürzester Zeit auf die Suche nach einer neuen Bleibe machen und nicht mehrere Monate abwarten. Angenommen, die Mieter finden schon früher eine neue Bleibe (z.B. ab Juni), die Nachmieter können aber erst - wie angedacht - im Dezember einziehen, wer bleibt dann auf der Miete sitzen?
Die aktuellen Mieter, weil sie lt. Vertrag und Kündigung ja bis November daran gebunden sind?
Die folgenden Mieter, weil sie sich auf die Situation der Vormieter einstellen müssen?
Oder der Vermieter, weil der immer der Loser ist?
Bitte keine Antworten zwecks "ob die Eigenbedarfskündigung in Ordnung ist" - es geht nur darum, wer möglicherweise SEHR viel Geld zahlen muss, um die paar Monate "verlorene Miete" wieder reinzukriegen.
Vielen Dank vorab für Eure seriösen Antworten.
8 Antworten
Vermutlich wohnt also der Mieter schon länger als 8 Jahre in der Wohnung, deshalb der vermieterseitige Kündigungstermin 30.11.13. Selbstverständlich darf jetzt der Mieter vorher mit dreimonatiger Frist kündigen. Das bedeutet, bei Zugang seiner Kündigung bis 4. März beim Vermieter Kündigung zum 31.5.13 fristgerecht.
Danke für Deine Antwort. Klingt logisch.
Selbstverständlich können die Mieter ihrerseits ebenso (ordentlich gem. § 573c (1) BGB) kündigen und sogar einen Aufhebungsvertrag zu jedem noch vorfristigeren Datum anbieten.
Dadurch wäre der Mietvertrag bereits vor dem 30.11.2013 wirksam beendet.
G imager761
Wenn du früher als der 30.11 raus willst, musst du fristgerecht kündigen. Als Mieter kann man fristgerecht kündigen. Vermieter nur mit Gründen und Fristen
Der Mieter kann jeder Zeit selbst Kündigen wenn er eine Wohnung gefunden hat. Aktuell wäre das zum 31. Mai 2013 möglich.
es geht nur darum, wer möglicherweise SEHR viel Geld zahlen muss, um die paar Monate "verlorene Miete" wieder reinzukriegen.
Na wer wohl? Der Loser wie Du es bezeichnest.
Die gesetzliche K-Frist für Mieter ist nun mal 3 Monate, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Die aktuellen Mieter, weil sie lt. Vertrag und Kündigung ja bis November daran gebunden sind?
ja, denn das Mietverhältis am 30.11.2012
Falls die Mieter beispielsweise schon ab dem 1.8.2013 eine Wohnung finden würden, müßten sie halt selbst mit der gesetzlichen Frist von 3 Mon. kündigen. Dann könnte das Mietverhältnis z.B. auch am 31.7.2013 wirksam beendet werden.