Wie lange muss man auf den Fahrzeugbrief warten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann wende dich doch mal direkt an den Hersteller.

Vielen Dank für Deine Antwort. Was muss ich denn dem Hersteller für Infos geben? Hab ja keine Unterlagen zu dem Auto... Evtl. hab ich ja die Schlüsselnummer (wenn die im Vertrag vermerkt ist....). Die reicht doch, oder?

@wauzine

Du hast doch den Fahrzeugschein. Dort kannst du dann auch Informationen herauslesen. Und die Schlüsselnummer kann helfen. Und den vertrag hast du auch., Es reicht vielleicht auch der Hinweis wo du das Fahrzeug gekauft hast.

@Amoebe

Der Fahrzeugschein ist immer nur ein vorübergehender. Fahre ja seit Wochen mit Kurzzeitkennzeichen durch die Gegend. Aber ich schau mal genauer drauf, vielleicht lassen sich ja einige Infos ablesen. Vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort.

@wauzine

Bitte, gern geschehen. Danke für den Stern

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist der weder der Besitzer des Fahrzeugbriefs noch der im Fahrzeugbrief Eingetragene zwingend der Eigentümer des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief ist lediglich ein Indiz dafür, dass der Inhaber auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wird der Fahrzeugbrief bei Übergabe zurückbehalten, ist dies als Verkauf unter Eigentumsvorbehalt zu werten. Nach einem Urteil des BGH vom 13.09.2006, Az. VIII ZR 184/05 ist der gutgläubige Erwerb eines Fahrzeugs von einem Nichtberechtigten nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mit übergeben wird.

Weitere Fragen zum Thema Fahrzeugbrief beantwortet Ihnen gerne ein Anwalt am Telefon der Deutschen Anwaltshotline.

Quelle:Deutsche Anwaltshotline

Schön und was hat jetzt der text mit der Frage zu tun ?

@Amoebe

Wird der Fahrzeugbrief bei Übergabe zurückbehalten, ist dies als Verkauf unter Eigentumsvorbehalt zu werten.

Hallo Hallo - Der/die Fragende fährt ersatzweise ein Firmenfahrzeug.

@jockl

**nein , das ist ihr neues Fahrzeug , bitte Frage genau lesen******

@Biggi2000

ja, danke. so ist es. kein firmenfahrzeug, sondern mein privates, neues.

Unterstellt, der Kaufpreis für das Auto ist bezahltt, bzw. das Autohaus hat jedenfalls das Geld für das "neue" aber noch nicht gelieferte Auto. Sollte das Autohaus Pleite gehen, ist das Firmenfahrzeug weg und ein "neues" kommt erst garnicht. Ich würde mit der Sache sofort zu einem REA gehen.

Beim Hersteller anzufragen bringt nichts, denn der kennt Dich nicht.

Das Auto gehört noch dem Händler (weil er die Zulassungsbescheinigung Teil 2 noch hat) hoffentlich hast du den Kaufpreis noch nicht bezahlt und der Händler den Brief nicht an eine Bank verpfändet. Wenn du einen Neuwagen gekauft hast muß du ganz schnell in den Besitz das Briefes kommen bevor der Händler pleite macht.

Den Kaufpreis hab ich noch nicht bezahlt - hab gleich gesagt: Geld nur gegen Brief. Pleite geht das Autohaus nicht, ist aber bekannt dafür, dass die Kunden oft monatelang auf ihren Brief warten. Nur meine Geduld macht das nicht mit...

Nein, dafür gibt es kein Gesetz.