Wie lange muß ich Unterhalt für meinen arbeitscheuen Sohn bezahlen?
Ich bin alleinerziehend, nicht verheiratet und habe 2 Kinder, die beide bei mir wohnen. Mein Sohn ist 18 1/2 Jahre, hat vor 1 1/2 Jahren seine mittlere Reife auf der Hauptschule gemacht und ist seitdem ausbildungssuchend. Er hat im Sommer letzten Jahres eine Maßnahme vom Arbeitsamt begonnen, diese aber wegen Unlust wieder abgebrochen. Verschiedene Praktika angefangen und wieder abgebrochen. Er will sich nicht bewerben, er will keine Ausbildung machen und er will schon gar nicht arbeiten. Er schläft bis mittags, dann hängen seine Freunde hier ab (er hat einen eigenen Wohnungseingang), machen Party - es gab schon mehrmals Ärger mit den Nachbarn, da sie auch spät abends laut sind. Mein Sohn ist uneinsichtig und ich habe große Lust ihn vor die Tür zu setzen. Aber was wird dann? Ich möchte ja nicht, daß er komplett abstürzt, aber so geht es auch nicht weiter. Muß ich ihm eine Wohnung finanzieren, bzw. wie lange muß ich ihn überhaupt finanziell unterstützen. Auf eigenen Beinen wird er noch lange nicht stehen und Geldverdienen möchte er auch nicht. Er hat ja alles was er braucht, ein schönes Zimmer, Verpflegung ... So geht es aber nicht weiter.
11 Antworten

@Arwen45 Ich finde dein Bemerkung ganz schön daneben. Zitat: Dein Sohn, Deine Erziehung Ich habe auch einen Sohn alleine groß gezogen. Habe versucht ihm alles beizubringen. Unter anderem auch Fleiß. Er war mit 16,17,18 Jahren und noch länger genau so drauf wie der Sohn von Edith01. Er hat es ein paar Jahre später verstanden...dass es so nicht weiter geht mit ihm. Er war also ein Spätzünder: Ich denke man kann nicht immer alles auf die Mütter oder Eltern schieben. Es liegt viel am Umfeld...von dem die Judend versaut wird.

Danke.

Du steckst in der Zwickmühle. Einerseits liebst du deinen Sohn und willst ihm nichts Böses. Andererseits merkst du, dass er dich ausnutzt, evtl. gegen häusliche und innerfamililäre Regeln verstößt, und da ist kein MANN, der ihm mal die Leviten lesen kann. Er ist dir auch körperlich überlegen, es könnte ja durchaus sein, dass er dieses auch bewusst oder unbewusst dir zeigt, um zu sagen : ICH bin hier der Herr im Hause, ICH habe hier das SAGEN, ICH kann machen was ich will.... Du musst ihm klar machen, wer in Eurer Familie der Chef ist und wer das letzte Wort hat - nämlich DU. DU bist die Mutter - diese hat man respektvoll zu behandeln. DU verdienst das Geld für Euch alle, und wahrscheinlich bist auch DU es, die die ganze Hausarbeit überwiegend erledigt. Gut, rausschmeißen ist das letzte Mittel. Erst mal zusammensetzen und die Situation klären. Er lebt von deinem Geld, will deine Unterstützung ohne selbst arbeiten zu gehen? O.K. ER übernimmt die Hausarbeit, einkaufen, Wäsche, putzen, bügeln, aufräumen. Wenn er nicht will, dann gibt es kein Geld mehr bzw. machst du GAR NICHTS MEHR FÜR IHN. Mutter-Streik. Du erledigst nur noch DEINE SACHEN. wenns unerträglich wird, Rausschmiss und ihm den gesetzlich zustehenden Unterhalt zahlen. Wenn er gewalttatig wird, kann er zur Arge gehen und Hartz IV beantragen, in Ausnahmeföllen bekommt er auch Geld, ansonsten holen die es von dir zurück. Aber dort wird man ihm schon Beine machen, Jugendliche < bekommen starken Druck gemacht, schnell eine Sanktion, denn meistens ist Arbeit da...ich wünsche dir viel Glück!!!

Setzen Sie den Junior vor die Tür. Nur so kann er lernen, auch wenn es ihnen weh tut, dem Absturz zuzuschauen. Sie müssen das jüngere Geschwister unbedingt schützen. Holen Sie sich Hilfe beim Jugendamt oder ASD. Ihre Unterhaltspflicht ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Nicht mehr aber auch nicht weniger.
Stellen sie klare Regeln mit klaren Konsequenzen auf. Die müssen sie aber unbedingt einhalten. Dann hat ihr Sohn eine reelle Chance. Aber auch nur dann!!!!

Was ist bitte ASD? Danke für den Rat. Ja - Konsequenz ist nicht leicht....

Immer nett was da fü meinungen zum Unterhalt herum geistern. Befindet sich der volljährige Sohn nicht in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, besteht kein Unterhaltsanspruch. Egal wie alt. Die Altersgrenza 25 gibt es irgendwo im SGB, aber nicht im Unterhaltsrecht. Wenn die Fagestellerin möchte, könnte sie den Sohn aus dem Haus schmeißen und er könnte zur Arge gehen.

Nach neuer Rechtssprechung grundsätzlich bis zum 25.Lj., sofern er nicht selbst genug verdient. Während einer Lehre also ggf. auch. Wenn er zum Bund gegangen ist, wird dieser Zeitraum hinten angehängt, so weit ich weiß. Hat der Sohn eine Ausbildung abgeschlossen, das 25. Lj. noch nicht erreicht, findet aber keinen Arbeitsplatz, wird die ARGE Dich wegen des Unterhaltes heranziehen. Deine Grundeinstellung finde ich eigenartig.

Was ist an meiner Grundeinstellung eigenartig. Mein Sohn hat einfach "keinen Bock" etwas zu machen, weder eine Ausbildung, noch möchte er arbeiten. Er will morgens lang schlafen, mit Freunden abhängen und wie er so schön sagt, "seine Jugend genießen" - ohne Verpflichtung. Zum Bund braucht er auch nicht - wegen einer Sportverletzung wurde er ausgemustert. Also, soll ich das alles mit anschauen und bezahlen - wie lange, bitte. Er wacht nicht auf.