Wie lange muss ich etwas ausleihen damit es mir gehört?

5 Antworten

Gibt es eine gesetzlich festgelegte Grenze?

Nein.

Gilt es dann nach einer bestimmten Zeit als gestohlen?

Nein.

Muss im vorhinein eine Dauer des Verleihs festgelegt werden?

In der Regel wird eine Leihdauer im Vorwege vereinbart.

und was ist mit Paragraph 937 des BGB?

Gibt es eine gesetzlich festgelegte Grenze?

Nein. Eine Ersitzung (§ 937 BGB) kommt nicht in Betracht, da kein guter Glaube vorliegt.

Gilt es dann nach einer bestimmten Zeit als gestohlen?

Nein.

Muss im vorhinein eine Dauer des Verleihs festgelegt werden?

Nein.

Warum sollte es in deinen Besitz übergehen? Ausleihen ist (mitunter unbestimmt) immer auf Zeit.

Wie oben gesagt, leihen begründet kein Eigentum!

und was ist mit Paragraph 937 des BGB?

@VoIturix

Das klingt eher nach einem - du hast was gekauft was sich ein anderer geliehen hat, weil du in gutem Glauben warst. Nicht wenn du der Ausleiher warst, dann ist es nicht der gute Glaube sondern Arglist.

Das trifft auf ein - Ausleihen - was du selbst machst nicht zu.

@Harlech

also wenn ich ein vom Verkäufer beispielsweise geliehenes oder illegal erworbenes Objekt kaufe?

@VoIturix

So verstehe ich das zumindest. Du kannst zum Zeitpunkt des Kaufes nicht wissen das es nicht das Eigentum vom Verkäufer war. Welche Rechtsansprüche sich daraus vom Verleiher zum Ausleiher (Verkäufer) ergeben. Keine Ahnung, aber sicherlich nichts allzu lustiges.

@Harlech

okay, dann verkaufe ich das Handy mal lieber schnell weiter! Danke für die gute Beratung

Etwas ausleihen begründet kein Eigentum

und was ist mit Paragraph 937 des BGB?

Ausleihen damit es dir gehört??? Ich glaube du verstehst die Logik vom leihen nicht ;)

und was ist mit Paragraph 937 des BGB?