Wie lange muss ich als Vermieter die Sachen eines verstorbenen Mieters aufheben, da der Nahlass auch als nicht sicherungbedürftig deklariert wurde?

3 Antworten

Du könntest Dich ans Nachlassgericht wenden und dort fragen. Soweit ich weiß, muß ein Nachlass Verwalter eingeschaltet werden, wenn keine Erben zu ermitteln sind.

ein halbes Jahr. Allerdings kannst du für die Lagerung der Sachen eine kleine Miete verlangen. 

Danach ist es dein Recht die Sachen zu veräußern um deine Auslagen(Miete) reinzubekommen, es sei denn die Erben sind damit einverstanden diese Miete zu bezahlen. Jeden Mehrwert, den du beim Veräussern der Sachen erhälst mußt da allerdings an die Erben abtreten.

Das bestimmen allein die Erben, denn die haben ja die Schlüssel vom Mietgegenstand, bzw. der Nachlassverwalter, so jedenfalls hier bei uns.