Wie lange muss ein Werbeartikel vorrätig sein?

11 Antworten

Das ist eine rein wettbewerbsrechtliche Frage. Als Kaufinteressent kannst du hingegen keinerlei Rechte geltend machen, wenn die angebotene Ware nicht in ausreichender Menge verfuegbar ist.

Du hast also keinen Anspruch, ein in einem Prospekt beworbenes Produkt auch tatsaechlich zu erhalten. Schliesslich stehst du zu dem Zeitpunkt, an dem du von der Werbung Kenntnis erhaeltst, noch in gar keinem vertragsverhaeltnis mit dem haendler. Ein solches entsteht regelmaessig erst in dem Moment, in dem du dem Haendler dein Kaufangebot unterbreitest UND der Haendler dies dann auch annimmt (oder umgekehrt, ein Massenprospekt stellt jedoch noch kein Vertragsangebot dar). Wenn er das beworbene Teil aber nicht mehr vorraetig hat, wird er dein Kaufangebot gar nicht erst annehmen und somit gibt es auch keinen Vertrag, aus dem du irgendwelche Rechte ableiten koenntest.

Allerdings kann ein Wettbewerbsverstoss vorliegen, wenn der Haendler ein Produkt bewirbt, dieses dann aber nicht in ausreichender Menge vorraetig haelt. Dagegen vorgehen koennen aber nur Mitbewerber des betreffenden Haendlers sowie Verbraucherschutzverbaende. Ansprueche des Verbrauchers entstehen hieraus regelmaessig keine.

Es ist fuer den Verbraucher also voellig uninteressant, welche Menge der beworbenen Produkte tatsaechlich vorraetig ist.

Heute? Wann macht denn euer Kaufland auf? Unseres öffnet erst um 7 Uhr. Vielleicht war der Artikel noch nicht eingeräumt? Warum hast du nicht gleich vorne am Eingang gefragt (am Informationsschalter)?

Normal müssen artikel aus Werbeaktion bis zu 2 Tagen käuflich sein. Das ist BGH-gesetzlich geregelt. Nur man achte auf "normal". Die Formulierung ist so wachsweich bzw die Umgehungsmöglichkeiten sind so vielfällig, dass dies fast nie der Fall ist. Ich wolte einen LCD-TV kaufen. den gab es in Magdeburg nicht mehr. Da habe ich den über meine Schwester in Höchstadt/Aisch bekommen. Also ca. 400 km erfernst, wurde mir aber frachtfrei zugesand.

Und noch ein Beispiel zu Kaufland. Es wurden Handstaubsauger für 14.95 € beworben. Als ich anrief und frage ob dieser noch zu haben ist: "Ja ein Stück ist nocht da. Das wurde mir für 2 Stunden reserviert. Als ich das Teil beim Empfang abholte, dann aber am Regal vorging lagen da noch 7 Geräte. Nur waren diese mit 19,95 € ausgezeichnet. Ich nahm ein zweites mit und bekam deses auch für 14,95 €.

Wenn nicht ausdrücklich auf der Werbung drauf steht, solange der Vorrat reicht,steht der Laden in der Pflicht. Oder auch begrenzte Stückzahl.

ist es denn nicht gesetzlich geregelt,das ein Werbeprodukt,eine gewisse Zeit vorrätig sein muss?

Ja, gem § 5 (5) UWG eine "ausreichende Menge" für "mindestenstens zwei Tage" - was eben nicht bedeutet, daß gerade du noch einen bekommen musst.

Einen Rechtsanspruch auf einen Kaufvertrag hast du eh nicht, und einen Wettbewerbsverstoß abzumahnen, bringt dir auch keinen :-O

G imager761