Wie lange muss der Reisepass/Ausweis noch gültig sein, wenn man in Mallorca einreist?
Ende Mai werde ich nach Mallorca reisen. Ich erkündige mich derzeit wie die Einreisebestimmungen lauten, dabei habe ich etwa 5 verschiedene Antworten gefunden. Die Lage ist gerade so: Mein Ausweis und Reisepass wurden im Jahr 2012 ausgestellt und laufen Ende Juni 2018 ab. Da ich Ende Mai (24/25) nach Mallorca reise, hätte er noch ca. 1 Monat an Gültigkeit übrig. Ich bin Staatsbürger der BRD, d.h. Staatsbürger eines EU-Mitgliedslandes.
Dennoch finde ich verschiedene Aussagen darüber. Der eine Reiseführer sagt, der Ausweis/Reisepass muss noch 3 Monate an Gültigkeit vorweisen.
Der andere sagt er soll einfach nur gültig sein, zum Zeitpunkt der Einreise und Ausreise.
Der Dritte sagt: "Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Spanien/Mallorca einreisen."
Was stimmt denn nun? Muss ich einen neuen Reisepass und Ausweis beantragen oder nicht?
6 Antworten
Die Erteilung der Gültigkeit des Ausweises oder Passes darf nicht länger als 10 Jahre her sein und muss mindestens bis 3 Monate nach Abreise gelten. Hier die offizielle Info auf der Website des spanischen Innenministeriums:
Es gab noch bis vor wenigen Jahren die Regelung in Spanien, dass ein deutscher Personalausweis bis 1 Jahr, ein deutscher Reisepass bis 5 Jahre abgelaufen sein konnte.
Das hat Merkel mit ihrer Flüchtlingskrise und den direkt darauf folgenden Anschlägen u.a. in Frankreich und Belgien durch über Deutschland eingereiste Terroristen jedoch zunichte gemacht. Die Gesetze wurden in Spanien der neuen Sicherheitslage angepasst.
Ohne gültiges Ausweisdokument bist du illegal in Spanien. Auch als Deutscher. Evtl. Visas müssen vor Einreise bestehen und können nicht von Spanien aus angefordert werden. Vermieter, Arbeitgeber und sonstige Unterstützer haften für illegal ins Land gekommene und unterhaltene Personen.
Mein Ausweis und Reisepass ist aber gültig bist zum 20.06.2018. Bin ich dann trotzdem "illegal" im Land?
Ja, hab ich auch gelesen, es wurde aber nicht weiter spezifiziert. Jetzt habe ich aber weitere Angaben des Innenministeriums gefunden, die später folgendes Einschränken:
"Los ciudadanos de cualquier Estado de la Unión Europea, Suiza, Noruega, Islandia y Liechtenstein sólo necesitan el Documento Nacional de Identidad o el pasaporte en vigor."
Es muss also nur gültig sein.
Auf der zuerst genannten Seite wurde das nicht weiter spezifiziert.
hey,
ich hatte damit auch sehr Pech.. Im Mai ging noch alles gut. Mein Perso ist am 10.05. abgelaufen, ich bin am 23. mit Air Berlin hingeflogen und es gab keine Probleme.. Wie auch tuaficionado sagt, bin ich auch ausgegangen dass dieser ein Jahr abgelaufen sein darf. Wollte dann im August mit Ryanair mit dem Perso fliegen und wurde leider nicht im Flieger mitgenommen. :D (wenigstens lernt man draus :D)
Solltest dich aber bei der Fluggesellschaft informieren. Bei Condor und Lufthansa sollte das mit dem Jahr noch hinkommen.
Also der Reiseleiter/Reisebüro sagte mir der Ausweis muss mindestens 6 Monate gültig sein beim einreisen. Ich musste also Ausweis und Reisepass neumachen.
hier findest du alle notwendigen infos zur Einreise: https://www.auswaertiges-amt.de/de/spaniensicherheit/210534#content_3
Wie auf o.g Seite zu lesen ist kannst du auch mit einem Personalausweis oder Reisepass nach Spanien einreisen der nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. Da es aber in Deutschland Vorschrift ist einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen und fürs fliegen in Spanien ein gültiger Ausweis benötigt wird, würde ich an deiner Stelle einfach mind. eines der beiden Dokumente durch ein neues gültiges ersetzen. Ein neuer Personalausweis bzw. Reisepass braucht ab Antragstellung ca. 6 Wochen bis du ihn abholen kannst.
Das ist falsch. Diese Information ist veraltet und galt bis vor wenigen Jahren.
Mittlerweile ist es so, dass bei Einreise in Spanien jegliches Ausweisdokument gültig sein muss, auch für EU-Bürger, auch für Deutsche. Das war(!) die ganzen Jahre anders. Da galt die Regelung, dass ein PA bis 1 Jahr, ein RP bis 5 Jahre abgelaufen sein konnte.
Siehe Quellen des spanischen Innenministeriums. Wie gesagt: ich hatte vor Jahren die andere Information gelesen. Jetzt ist dies nicht mehr der Fall.
Spanien hat seine Gesetze an die Lage angepasst. Das schließt viele weitere Maßnahmen mit ein, wie z.B. die Haftung von finanziellen Unterstützern (Arbeitgeber, Geldgeber) von sich illegal im Land aufhaltenden bzw. auch denen, welche ihnen Unterschlupf geben (Vermieter, WGs).
Darüber hinaus wird die spanische Staatsbürgerschaft wieder aberkannt, wenn jemand vorhat, die spanische Öffentlichkeit oder den Staat zu gefährden, auch wenn er es z.B. verbal behauptet, Anschläge vorzuhaben. Hier wird die Staatsangehörigkeit wieder aberkannt, die Person umgehend abgeschoben und mit einem lebenslangen Einreiseverbot versehen.
Ebenso wurde das Asylverfahren gesetzlich geregelt. Antragsteller werden interniert, wer illegal ins Land kommt, wird direkt an den Landgrenzen (Melilla und Ceuta) abgewehrt und den marokkanischen Behörden übergeben. Das nennt man heiße Rückgabe. Diese wurde ins Gesetz aufgenommen. Wer es bis in die Stadt schafft, wird interniert.
Das nur, um aufzuzeigen, dass sich hier die Gesetzeslage an die Gegebenheiten angepasst hat. Die Welt ist leider nicht mehr so, wie noch vor ein paar Jahren. Aber Spanien schützt zumindest seine Leute.
Ich habe die Seite des Auswärtigen Amtes nochmals aufgerufen und meine Angaben kontrolliert. Dort ist immer noch zu lesen: "Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein." Diese Informationen sind vom 27.1.17 diesen Jahres.
Er ist während deiner Reisezeit gültig. Selbst wenn er abgelaufen wäre dürftest du nich ein paar Monate damit verreisen.
„nich“ ???
nicht oder noch?
Das war bis vor ein paar Jahren der Fall. Jetzt aber nicht mehr. Spanien hat seine Einreisebestimmungen verschärft.
Eigentlich sollte Deine Reise- /Fluggesellschaft Dir genau Auskunft geben können. Auch am Flughafen an den Check-in-Schaltern und den Schaltern der einzelnen Reisegesellschaften kann Dir bestimmt jemand sagen, ob die Laufzeit Deines Ausweises geprüft wird und wenn ja wie lange er gültig sein muss.
Solltest Du nur für einige Tage Urlaub auf Mallorca machen und dahin fliegen, dann reicht ein gültiger Pass oder Personalausweis.
Da steht aber, dass das Dokument min. 3 Monate nach der Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein muss. Ich reise aber nicht aus dem Schengenraum aus