Wie lange läuft eine Staffelmiete?
Hallo,
in unserem Mietvertrag steht, dass es eine Staffelmiete gibt. Anschließend sind zwei Jahresdaten eingetragen sowie die dazugehörige Beträge, um die sich die Miete zu den angegebenen Terminen jeweils erhöht. Es steht nichts über ein Ende der Staffelmiete. Heißt das, dass sich die Staffel unendlich fortsetzt oder ist die Staffel auf die zwei exakt im Mietvertrag eingetragenen Jahre begrenzt?
Vielen Dank!
Pgt
4 Antworten
sie ist unendlich
jedes jahr oder alle 2 halt, steigt die miete
für immer
ach, baby, bis dahin steigt der Mietspiegel auch
@anitari: Wieso? Soweit ich weiß, gibt es eben keine zeitliche Begrenzung für die Erhöhungen mehr. Und der Mietspiegel ist dann doch auch egal, oder?
nein, du kannst nicht so einfach über Mietspiegel erhöhen, hat sie schon recht
aber bis du dahin bist, vergehen ja vielleicht auch jahre und dann liegt der auch wieder höher
Staffelmiete darf für längsten 10 Jahr vereinbart werden.
Aus Meiner Sicht gilt die Staffelmietvereinbarung in dem Fall für 2 Jahre. Wird dann nicht wieder eine neue vereinbart, kann der VM nur gem. BGB § 558 oder 559 die Mieter erhöhen.
Wenn möglich lade den Vertrag bzw. die entsprechende Seite, ohne persönliche Daten, hoch.
Das geht in einer Antwort. Bild nicht größer als 2 MB.
Du musst halt schauen, ob sich die Miete jedes Jahr oder alle zwei Jahre erhöht und um wieviel. Das müsste eigentlich drinstehen.
Wenn Ihr nur kurz dort wohnen möchtet, ist das kein Problem. Wenn Ihr überlegt, länger zu bleiben, kann es mit der Zeit teuer werden, während die Immobilie immer älter wird oder sich z.B. das Wohnumfeld negativ verändert usw.
Ich persönlich würde nie wieder eine Staffelmiete unterschreiben.
Der Gesetzestext hierzu ist eindeutig formuliert:
Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe
schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige
Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen
(Staffelmiete)
Somit ist nach den 2 Jahren dann schluss mit der Staffelmiete und es könnte nur noch regulär nach §558 erhöht werden.
Nix für immer. Irgendwann ist Ende der Fahnenstange. Spätestens dann wenn Mietspiegel erreicht oder knapp überschritten ist.