Wie lange kommt man für Mord ins Gefängnis?

14 Antworten

Lebenslänglich, d. h. mindestens 15 Jahre. Bis ca. 25 Jahre.

Danach ist dein Leben quasi vorbei. Wie alt wärst du wenn du jetzt ins Gefängnis gehst und in 20 Jahren wieder raus kommst? Du wärst alt.

Jeder gesunde Mensch hat sich nach 15 bis 20 Jahren auch so geändert und ist so vernünftig geworden, dass ein weiteres Einsperren nicht mehr nötig ist.

@suki11

suki11, deine Hoffnung in Gottes Gehörgang.... so du gläubig bist. Die Realität spricht leider anderes....

@tintoretto

Unsinn. Wenn das 1 mal vor kommt, steht das nur 6 Wochen lang in 1000 Zeitungen, im TV, Zeitschriften und in der Bunten.

Nach 15 Jahren Gefängnis wird man in 99,9% der Fälle nicht mehr neu zum Mörder.

Nach Erwachsenenstrafrecht wird ein Mörder zu einer Lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt, d. h. frühestens nach 15 Jahren kann ein Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt werden. Wird bei dem Mörder die "besondere schwere der Schuld" festgestellt, ist nicht mal das möglich.
Nach Jugendstrafrecht wird der Mörder zu max. 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Bei Totschlag kommt der Totschläger der nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde, mind. 5 Jahre in Haft, in besonders schweren Fällen ebenfalls Lebenslänglich.

Totschlag-5-15 Lebenslänglich nur bei Mord

Erkennt das Gericht auf Mord (wobei geplant oder ungeplant dafür keine Rolle spielt), so ist die zwingende Konsequenz Lebenslängliche Freiheitsstrafe http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html Das bedeutet, daß der Verurteilte frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen kann. Wurde vom Gericht die "Besondere Schwere der Schuld" festgestellt, ist noch nicht einmal dies möglich.

Es gibt aber auch genug Gefangene, die mit den Füßen voran aus dem Knast getragen werden. Auch einige RAF-Gefangene hätte dieses Schicksal beinahe ereilt.

Und da es immer keiner glaubt, hier noch mal die Regelung mit den 15 Jahren zum Nachlesen

http://dejure.org/gesetze/StGB/57a.html

@skyfly71

Ups, du warst schneller als ich.
Jedenfalls steht hier die erste von zwei richtigen Antworten.

Mindeststrafe bei Mord sind 15 Jahre Freiheitsentzug, Höchstdauer ist unbestimmt. Je nach Schwere können u. U. noch Sicherungsverwahrung hinzu kommen

kommt auf sehr viele unterschiedliche faktoren an. kann man so pauschal nicht sagen.

Doch, kann man. Mord = Lebenslange Freiheitsstrafe. Gibt nix anderes. So einfach ist das in diesem Fall.