Wie lange können Stromkosten nachträglich abgerechnet werden?

5 Antworten

Kommt drauf an.
Wenn der Vermieter an der Verspätung Schuld ist, nein!

Es kann aber durchaus sein, dass der Versorger sich mit der Abrechnung Zeit gelassen hat und der Vermieter somit nichts dafür konnte. Da kann er schon noch abrechnen, jedoch unter Einhaltung der allgemeinen Verjährungsfrist. Bei Strom kann ich mir die Schuld beim Versorger kaum vorstellen. Habe das häufiger bei Städten erlebt wo nachträglich Gebühren für Winterdienst erhoben wurden. Ich würde erstmal Widersprechen und eine Begründung für die Verspätung verlangen

In dem Schreiben gibt er sogar zu das er vergessen hat den Zählerstand abzulesen.

Dann erst recht widersprechen und darauf hinweisen, dass er zu spät kommt. Die Kosten für 2017 müsstest du allerdings zahlen

Ok vielen Dank, das werde ich so machen.

Das der VM vergessen hat die Kosten für den Allgemeinstrom umzulegen ist schlicht sein Pech.

Bestenfalls für den Abrechnungszeitraum für den die Abrechnung aktuell noch nicht fällig ist kann er diese Kosten geltend machen.

Sollte Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr sein wäre das für 2017, nicht für die Abrechnungszeiträume vorher.

Nein das kann er nicht. Er muss wenn das Kalenderjahr abgelaufen ist innerhalb von spätestens 12Monaten die Abrechrechnung für das Vorjahr machen. Heißt zB. Für 2016 muss er spätestens im Dezember 2017 die Abrechnung machen und dir zustellen.

Das Abrechnungsjahr und Kalenderjahr kann abweichen, daher immer vorsichtig mit den allgemeinen Äußerungen.

@Lord2k14

Das ist ein ganz wichtiger Hinweis, der eigentlich unter ALLEN bisher gegebenen Antworten stehen muesste. Also 1 Jahr ab Wirtschaftsjahr, egal wann dieses endet.

Also ich kenne keinen Vermieter der nicht zum Ende des Kalenderjahres abrechnet. Wie soll das auch anders gehen? Alle Versorger erstellen Ihre Abrechnung zum Ende des Jahres zB. Müll, Strom, Gas, Wasser, Versicherungen usw. und nicht zu einem anderen Zeitpunkt und diese sind nun mal Grundlage um die Abrechnung zu erstellen. Ich kann nicht diesen Zeitpunkt der Abrechnung auf zB. Mitte des Jahres verlegen da ich da bei einigen Kosten gar nicht weiß was bisher an Kosten angefallen sind.

@HansimGlueck911

"Alle Versorger erstellen Ihre Abrechnung zum Ende des Jahres zB. Müll, Strom, Gas, Wasser, Versicherungen"

Nö. Mein Stromversorger rechnet im April ab. Der Gasversorger im Juni. Lediglich Müll und Wasser werden per 31.12. abgerechnet.

Abrechnungszeitraum für Betriebskosten müssen 12 Monate sein. Nicht zwingend Kalendermonate. Es gibt durchaus Vermieter die z. B. vom 1.7. - 30.6. des Folgejahres abrechnen.

@anitari

Auch Versicherungen rechnen nicht automatisch zum 31.12. ab.

@anitari

Atari ich weiss. Aber HansimGlück weiss es nicht 😉

anitari & Ein Gast 99, ich gehe mal davon aus zumindest bei dem was ihr schreibt dass ihr von einer Nebenkostenabrechnung überhaupt keine Ahnung habt. aritari wie soll ein Vermieter korrekt abrechnen wenn er nicht weiß welche Kosten für Müllabfuhr bis zu deinem genannten Zeitpunkt angefallen sind? Kann man auch nicht erfahren beim Müllunternehmen zumindest können die nicht hochrechnen höchstens schätzen wie es sein könnte. In der Regel ist eine Gewisse Anzahl an Entleerungen, meistens 12-13 im Jahr im Grundpreis enthalten somit müsste eine Schätzug erfolgen wie es bis zum Jahresende weiterläuft und das ist keine korrekte Abrechnung. Die Kosten für den Wasserverbrauch wäre möglich bei Termingerechter Ablesung zu dem Stichtag. Es mag sein dass einige Versorger wenn du bei Gas einen eigenen Zähler für deine Wohnung hast seperat mitten im Jahr mit dir abrechnet, aber dann zahlst du das immer selbst und hat mit einer Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter gar nichts zu tun um um diese Abrechnung ginge es ja oder habt ihr das nicht verstanden? Ohne sämtliche korrekte Abrechnungen aus ALLEN NEBENKOSTENPOSITIONEN ist keine korrekte Abrechnung möglich. Ich bin selbst Vermieter und kenne mich sehr gut mit Abrechnungen aus und weiß von was ich rede was ich bei nicht feststellen kann. Man könnte auch sagen bei euch beiden" Thema verfehlt". Es gibt halt immer welche die mit Halbwissen Punkten möchten oder einfach die Frage nicht richtig verstehen.

Umlagefähige Kosten sind für das Vorjahr bis zum Ende des laufenden Jahres abzurechnen.

Ältere Nebenkostenabrechnungen sind verfristet!

stichtag für 2015 war am 31.12.2016 - das ist vorbei - lediglich für 2017 kann er dir Kosten berechnen. Du kannst schliesslich nix für seine Dummheit.