Wie lange kann man mit eVB-Nummer nach der Zulassung fahren?

4 Antworten

wenn du nichts vereinbart hast besteht nur haftpflicht

Dann wird es mal langsam Zeit dass Du den Hintern hochbringst und Dich mit Deinem Makler oder Vertreter in Verbindung setzt, damit ein Antrag auf KFZ Versicherung aufgenommen wird.

Ansonsten kann es durchaus sein dass Dir die vorläufige Deckung gekündigt wird.

Durch die eVB-Nummer besteht nur eine vorläufige Deckung, und auch nur für die Kraftfahrthaftpflichtversicherung. Ein Versicherungsschein wird erst erstellt, nachdem Du den gewünschten Versicherungsschutz beantragt hast. Eine eventuell gewünschte Kaskodeckung beginnt erst nach Beantragung.

Wenn Du nicht aktiv wirst, wird der Versicherer Dich zu gegebener Zeit erinnern und / oder die vorläufige Deckung kündigen.

Den V-Schein vom Versicherer bekommst Du auch nicht Automatisch. Es wundert mich, daß Du noch kein Schreiben von der Versicherung erhalten hast. Mit der eVB Nummer ist das Fahrzeug zunächst erst mal nur gegen Haftpflichtschäden gedeckt. Du musst Dich jetzt möglichst schnell mit Deiner Versicherung in Verbindung setzen um den endgültigen V-Schein zu erhalten. Dann kannst Du auch gleich abklären ob es nur bei der Haftpflicht bleiben soll oder noch ein Kaskoschutz gewünscht wird.