Wie lange kann die GEZ nachfordern

5 Antworten

Na hoffentlich hat Herr X sich auch bei der Rundfunkanstalt abgemeldet, sonst ist er derzeit doppelt beitragspflichtig...

Entsprechend anderen öffentlichen Forderungen gehe ich mal von einer Verjährungsfrist von 4 Jahren aus. Bei der "alten" GEZ waren es auch 4 Jahre...

ypsilon83 
Fragesteller
 11.07.2014, 13:48

Vielen Dank. Das mit den vier Jahren klingt interessant. Allerdings hat sich Herr X ja nie angemeldet. Ihm ist zwar bewusst, dass es eine Zwangsanmeldung geben kann aber das müsste ihm ja auch mal irgendwie mitgeteilt werden/worden sein. Da hat er nie etwas erhalten. Auch hat sich Herr X in Foren bei entsprechenden "Anti-GEZ-Webseiten" umgesehen. Da steht viel von zweiten Brief, dritten Brief, Mahnbescheid etc. All das hat er nie bekommen. Wegen doppelter Anmeldung...Herr X ist in eine WG gezogen und da wird die GEZ-Steuer schon bezahlt. Daher ist er nicht doppelt beitragspflichtig. Evtl. haben sie sich deshalb nicht gemeldet

Mephisto2343  11.07.2014, 14:10
@ypsilon83

Es gibt keine Zwangsmeldung, jeder ist per Gesetz zahlungspflichtig, und das muss ihm auch nicht mitgeteilt werden...

Die holen sich das Geld schon vor der Verjährung, da sei ganz sicher...

Mephisto2343  11.07.2014, 14:16
@ypsilon83

Herr X ist in eine WG gezogen und da wird die GEZ-Steuer schon bezahlt. Daher ist er nicht doppelt beitragspflichtig. Evtl. haben sie sich deshalb nicht gemeldet

Er muss sich aber für die alte Wohnung BEI DER RUNDFUNKANSTALT abgemeldet haben, sonst ist er dort weiterhin zahlungspflichtig...

Da er verpflichtet ist zu bezahlen. Kann die GEZ sehr lange nachfordern...

Auf Rechtsgrundlagen müssen die übrigens auch nicht antworten. Die kann man sich selbst durchlesen ;).

ypsilon83 
Fragesteller
 11.07.2014, 13:43

Danke für die Antwort. Herr X hatte ja mehrere Fragen. Die Rechtsgrundlage war ein Beispiel.

Geheim0815  11.07.2014, 19:56

Wenn man dem Bescheid (sofern er überhaupt kommt) müssen sie sehr wohl begründen. Ob die Begründung dann richtig ist ist die große Frage :)

Er muß die Gebühren seit dem 1.1. 2013 rückwirkend zahlen.

Das ist keine "Zwangssteuer", das ist eine Gebühr udn keine Steuer.

Und die Antworten sind faslch.

Es gibt verschiedene Ansichten, auch von Gerichten, aber du solltest von der gesetzlichen Verjährungsfrist ausgehen, und die beträgt 3 Jahre (nicht 4)

Warum du das aber nicht gefunden hast, versteh ich nicht:

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/110113-gez-rundfunkgebuehr---nachforderung

ypsilon83 
Fragesteller
 11.07.2014, 13:53

Zuerst mal vielen Dank für den Link. Ich habe ihn wirklich nicht gefunden oder den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.

Herr X sieht es auch als eine Gebühr an. Für mich ist es aber eine Steuer. Der Begriff "GEZ" ist ja auch nicht richtig bzw. seit dem 1.1.13 veraltet.

Sebbel2  11.07.2014, 14:31
@ypsilon83

Eine Steuer ist es nicht.

Eine Steuer ist nicht zweckgebunden.

Das ist bei der Haushaltsabgabe anders.

Geheim0815  11.07.2014, 19:54
@Sebbel2

Die Haushaltsabgabe aka Vorzugslast ist von einem wirtschaftlichen Vorteil abhänig, der sofern man keinen Radio/TV hat nicht gegeben ist. Es ist definitiv keine Vorzugslast. Nach §3 AO ist es am ehesten eine Steuer, aber wie du schon sagtest... auch das passt nicht. Im deutschen Recht gibt es überhaupt keine Möglichkeit die Abgabe derzeit rechtssicher zu erheben. Man hat sich verzockt.

Mephisto2343  11.07.2014, 14:12
aber du solltest von der gesetzlichen Verjährungsfrist ausgehen, und die beträgt 3 Jahre (nicht 4)

Die "gesetzliche" Verjährungsfrist gilt völlig isoliert nur und allein im Zivilrecht und hat mit Verwaltungsrecht absolut gar nichts zu tun... 'facepalm'

TardosMors  11.07.2014, 19:25
@Mephisto2343

Hätttest du meine Link gelesen, wüßtest du, da ich da quasi zitiert habe, bzw dort das gleiche gesagt wird.

facepalm zurück

Die Frist gilt nach § 53 VwVfG 30 Jahre ab unanfechtbarkeit