wie lange ist ein unterhaltstitel gültig?
Vor 4 Jahren wurde ein Unterhaltstitel gegen meinen Ex Mann erwirkt und er hat seit dem keinen Unterhalt gezahlt. Auch bekommt mein Kind keinen Unterhalt von der unterhaltsvorschusskasse, da ich neu geheiratet habe. Ich weiß aber das mein Ex nebenbei arbeiten geht. Ist mein damaliger Unterhaltstitel noch wirksam und kann man den offenen Unterhalt der letzten Jahre zurück erhalten ?
4 Antworten

Ein Titel hat eine Gültigkeit von 30 Jahren und erlischt mit dem Tod des Berechtigten.

du hast neu geheiratet, damit ist dein unterhaltsanspruch erloschen. den kommentar, für was du noch geld möchtest, verkneif ich mir. Was das Kind angeht, wenn das Kind vom neuen Ehemann adoptiert wurde / geheiratet und das Sorgerecht anerkannt wurde, erlischen auch dafür die Unterhaltsansprüche. Vermutlich wurde das nicht gemacht, daher dürften die Unterhaltsansprüche gegen den Vater einforderbar sein. Dass der Vater aber Recht auf Umgang hat und auch Recht auf Erziehung, sollte dir bewusst sein.

Ja das Kannst du, dein Ex ist auch rückwirkend zum Unterhalt verpflichtet. Wende dich an das zuständige Jugendamt, die sind dir bei der Eintreibung des Unterhalts behilflich.

Mit dem Titel ist der Unterhaltspflichtige automatisch im Verzug. Insofern kann sofort gepfändet werden. Einfach mit Hilfe des Titels einen Pfändungsbeschluss vomGericht holen und los gehts.