Wie lange ist die Verjährungsfrist für GEZ Gebühren?
Ich wurde von der GEZ vor 4 Jahren kontaktiert über monatlich zahlbare Gebühren. Ich habe der GEZ mitgeteilt das ich in einem Studentenwohnheim wohne und dies deshalb als WG abgerechnet werden soll und nicht pro Zimmer bezahlt werden muss. Sie haben geantwortet das das so nicht abgerechnet wird. Danach habe ich keine weitere Kommunikation oder Rechnungen von der GEZ erhalten. Dies war vor 4 Jahren. Nun hat mich die GEZ wieder kontaktiert mit Forderungen von mehr als 4 Jahren (ca.900€). Müssen alle Forderungen beglichen werden? Ist es normal dass ich keine Rechnungen bekommen habe?
2 Antworten
Die Verjährungsfrist für Forderungen des Beitragsservice beträgt 3 Jahre gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres. Das führt dazu, dass im Jahr 2017 Forderungen für das Jahr 2013 verjährt sind. Allerdings gilt das nur, soweit der Beitragsschuldner dem Beitragsservice in jeder Hinsicht namentlich bekannt und für diesen auch erreichbar ist. Das ist z. B. nicht der Fall, wenn der Beitragsschuldner in der fraglichen Zeit umgezogen ist und die neue Adresse dem Beitragsservice nicht vom Beitragsschuldner mitgeteilt wurde.
Normal erhält man laufend Rechnungen bzw. Mahnungen und dann Vollstreckungsersuchen. Wenn das bei dir unterblieben ist, liegt vermutlich irgend ein Versäumnis bei dir vor.
Kleine Ergänzung: In einer WG gilt, dass alle Mitglieder Beitragsschuldner sind. Sie haften als Gesamtschuldner. Das bedeutet: Der Beitragsservice darf sich aussuchen, von wem er das Geld verlangt (solange dieser jemand nicht für sich befreit ist).
Ob die WG-Bewohner das dann untereinander aufteilen, ist ausschließlich deren Sache.
3 Jahre plus das Jahr, wo die Schuld aufgelaufen ist, bzw. der Widerspruch erfolgt
wenn du also seit 2014 den Trouble hast, dann beginnt die Verjährungsfrist mit dem 01.01.2015
endet also am 31.12.2017 - danach mußt du auf jeden Fall löhnen und ab dem 01.01.2018 kannst du dich dann nicht mehr auf die Verjährung berufen