Wie lange ist die GESETZLICHE Garantiezeit für Drucker?
Bei den Druckeranbietern steht ja 1 Jahr. Mir ist aber so, dass der Gesetzgeber eine Garantiezeit von 2 Jahren vorgibt.... Liege ich richtig?
4 Antworten
Der Gesetzgeber sieht keine Garantiezeit vor.Es gibt nur die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren.Eine Garantie ist rein freiwillig.Das bestimmt alleine der Hersteller ob und wie lange er Garantie gibt.Gewährleistung gibt dir der Händler,da wo du das Teil gekauft hast.Ich hatte mal einen Gewährleistungs / Garantiefall mit einen Drucker.Habe den Händler angeschrieben weil ich den über das Internet gekauft habe.Der hat mir gesagt wohin ich das Teil schicken soll oder hinbringen.Das habe ich auch getan und weil der Drucker nicht mehr zu reparieren war habe ich den Nachfolger als komplett neues Gerät bekommen.Das ist ein Canon und ich habe den kaputten nach Canon in Willich gebracht weil das nicht so weit ist von hier mit dem Kaufbeleg.Nach knapp zwei Wochen habe ich Nachricht von denen bekommen und eben das neue Gerät erhalten.Ohne weitere Kosten.Ausser den Benzinkosten für das hinbringen und abholen.
Ja, du liegst fast richtig. Der Anbieter, also der Händler, gewährt in aller Regel jedoch gar keine Garantie, sondern der Hersteller. Dieser kann auch 3, 5, 10 oder noch mehr Jahre gewähren, was vom Händler völlig unabhängig ist.
Der Händler haftet, wie bereits erwähnt wurde, in den ersten sechs Monaten für vorhandene Mängel, dies wiederum unabhängig vom Hersteller.
Der Gesetzgeber sieht eine Garantie von 6 Monaten vor. Wenn der Hersteller 1 Jahr anbietet, dann ist das sehr gut.
das ist nicht korrekt, siehe unten
Ja, nenn es Mängelhaftung. Bei uns sagt man dazu Garantie.
Freiwillig gegebene Garantie oder die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung (Gewährleistung) sind aber zwei völlig unterschiedliche Sachen ;-)
Ja, ich kenne den Unterschied eigentlich schon, danke :)
Wenn du den Unterschied kennst, umso mehr verwundert mich dann deine gegebene falsche Antwort wo du behauptest der Gesetzgeber würde 6 Monate Garantie vorsehen.
Selbst wenn du die Mängelhaftung meinst (worum es sich in der Frage aber nicht dreht) stimmt deine Angabe von den 6 Monaten nicht^^
Garantien sind freiwillig. Der Gesetzgeber sieht eine Mängelhaftung vor. Man spricht auch von Gewährleistung, welche aber nur durch den Verkäufer zu gebgen ist. Bei Neuwaren sind es 2 Jahre, nach 6 Monaten mußt du beweisen, daß der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.
100 Punkte DH! Genau so ist es.
Der Gesetzgeber sieht gar keine Garantie vor, eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Leistung.