Wie lange im voraus muss ein Dienstplan vorliegen?

3 Antworten

Hier orientiert sich die Rechtsprechung am § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Im Absatz 2 steht:

"Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."

Hier zählt der Tag der Ankündigung und der Tag der geplanten Arbeit nicht. Wenn ein Arbeitseinsatz z.B. für Montag geplant ist, muss der AG den AN spätestens am Mittwoch der Vorwoche informieren.

Ich vermute mal, es gibt keinen Betriebs-/Personalrat. Der hätte bei der Schichtplanung ein Mitspracherecht und könnte z.B. mit einer Betriebsvereinbarung die Frist zur Abgabe der Einsatzpläne festlegen.

Das ist auch korrekt so. Der Plan muss in der Vorwoche für die nächste Woche aufliegen. Veränderungen kann man ja auch nachträglich ändern. Es könnte ja auch jemand krank werden oder auf Urlaub gehen. das muss man dann spontan absprechen.

Was für ein Unsinn...

Ja, es ist wichtig, dass eine Firma "läuft".
Dennoch gibt es auch für Arbeitnehmer Rechte.
Und wenn eine Firma nicht in der Lage ist, eine vorausschauende Personaleinsatzplanung hinzubekommen, dann läuft schon weit vorher etwas schief.

Eigentlich eine Woche im Vorraus, ob es dafür allerdings ausnahmen gibt weiß ich nicht. Les dir mal deinen Arbeitsvertrag oder den Tarifvertrag durch