Wie lange hat man zu warten , bis ein gewerbe genehmigt wird/ bis man ne antwort zurück bekommt, nachdem man ein anmelde formular ausgefüllt und abgegeben hat?

4 Antworten

Sofern du das Gewerbe ausüben darfst, also die Genehmigung dazu besitzt, zum Beispiel von der Handwerkskammer in Form eines Meistertitels oder Ähnliches, ist die eigentliche Anmeldung, das Ausfüllen des Formulars kein Akt. Die Bestätigung in Form des Gewerbescheins kommt unmittelbar danach vom Sachbearbeiter. Der Sachbearbeiter wird aber die Gewerbeanmeldung gar nicht erst genehmigen und demzufolge das notwendige Formular ausstellen, wenn die Zulassungsvoraussetzung (wie Meistertitel oder Ähnliches) fehlt.

Wie das Formular zur Gewerbeanmeldung letztlich ausgefüllt wird, habe ich in diesem Video erklärt, sieh dir das jetzt mal an:

https://www.youtube.com/watch?v=oHvI-lyTva0

Du mußt ein Gewerbe spätestens an dem Tag anmelden, wo du gewerblich tätig wirst.

Das bedeutet, das du mit deinem Gewerbe anfangen darfst wenn du es angemeldet hast.

danke. bitte lies meine frage genauer.

@Darkness268

OK, was habe ich übersehen?

Du bringst da die Begriffe Genehmigung und Bestätigung durcheinander.

Die meisten Gewerbe müssen nur angezeigt werden (§ 14 GewO). Eine solche Gewerbeanzeige ist von der Behörde gemäß § 15 GewO innerhalb von 3 (Arbeits-)Tagen zu bestätigen.

Wenn es aber um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe geht (z.B. Gaststätte, Makler, Spielhalle, Versteigerer, Bewacher etc.), sieht das anders aus. Das dauert länger, weil mehr Dienststellen beteiligt werden.

Online gemacht? Das kann manchmal ewig dauern.

Wenn Du persönlich da warst, bekommst Du die Anmeldung eigentlich direkt mit. Antragsverfahren kenne ich eigentlich gar nicht, außer für geregelte gewerbliche Tätigkeiten (Makler, Gaststätten usw.), für die ein Genehmigungsverfahren nötig ist.