Wie lange hat ein mit der Testamentsabwicklung beauftragte Anwalt Zeit, zwei Eigentumswohnungen aus der Erbmasse zu verkaufen?
Der Erblasser ist vor ca. einem Jahr gestorben, sein Bekannter ist Anwalt und soll (als Freund, als Anwalt, vertraglich?) zwei Eigentumswohnungen des Erblassers verkaufen. Dessen Vermögen ist bekannt, der Erlös der noch zu verkaufenden Wohnungen nicht. Es gibt vier Erbberechtigte, zwei davon Kinder des Anwalts (!). Bisher gibt es nur mündliche Angaben, daß es bisher zwei Interessenten gegeben habe, beide aber abgesprungen seien. Muß dieser Anwalt die Erben schriftlich über seine tatsächlichen Versuche, die Wohnungen zu verkaufen, informieren? Wie lange hat er für den Verkauf Zeit? Die Wohnungen sind geräumt und** "heruntergewirtschaftet", wie einer der Erben im Januar 2016 feststellen mußte. Der Zustand verschlechtert sich permanent*, der Wert sinkt also ständig. Muß der Anwalt von den Erben aus der Erbmasse für seine Tätigkeit bezahlt werden? Können die Erben die Auszahlung des Erbes aus dem Vermögen des Erblassers fordern, also die Wohnungen zunächst von der Gesamt-Erbmasse "abkoppeln"?
4 Antworten

Die folgende Seite finde ich ziemlich übersichtlich:
https://www.raklinger.de/testamentsvollstreckung.html
Ich würde mir eine aktuelle Grundbuchauskunft (Auszug) einholen, ob das Grundbuch bereits auf die Erben berichtigt wurde und die betroffenen Grundstücke auch tatsächlich mit dem Testamentvollstreckungsvermerk belastet sind. Evtl würde ich mich auch beim zuständigen Nachlassgericht erkundigen,(falls deine Freundin, das noch nicht schriftlich von dort erhalten hat) ob es tatsächlich ein entsprechendes Testament gibt, das muss ja dort nachgewiesen sein.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/grundbuch.html

Aus den Erben wird eine Erbengemeinschaft gebildet und dies werden im Grundbuch eingetragen ,diese entscheiden ,dann nach den Grundbuch Eintrag über den Verkauf ,bzw. die Wohnungen werden Versteigert wenn jemand die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangt.
Das ist der normale Weg, sollte der Verkauf vorab in Testament gewünscht sein und kein Zeitlimit gesetzt ,hat er ewig Zeit ,lediglich die Umschreibung des Grundbuch es ist nur in den ersten beiden Jahren nach der Erbschaft frei.Ok man könnte das Testament beschränkt auf dem Verkauf der Imobilien anfechten ....?
Warum nicht die Erbengemeinschaft als Eigentümer im Grundbuch eintragen und diese über den Verkauf entscheiden lassen ?

Warum machen die Erben das nicht selber ??????

Danke zunächst für die Antwort. Miterbin bin nicht ich, sondern meine Lebensgefährtin. Ich nehme an, daß der Erblasser eine entsprechende Vereinbahrung mit diesem (langjährig befreundeten) Anwalt getroffen hat oder die Erbengemeinschaft ihn dafür eingesetzt hat. Das Problem ist, daß die drei anderen Erben selbst vermögend sind und so nicht sonderlich an einem hohen Erlös aus dem Verkauf interessiert sind, der Anwalt auch nicht, da er ein Vorkaufsrecht hat, andererseits aber - wie geschrieben - seine Kinder erbberechtigt sind. Ich sehe darin ohnehin einen Interessenkonflikt. Wenn er lange genug wartet, kann er die Wohnung billig kaufen und dann teuer wiederverkaufen, zu seinen Gunsten und eben auch zum Vorteil seiner Kinder.

nur wenn der erblasser diesen anwalt im vorfeld oder im testament als testmentsvollstrecker benannt hat, kann und muss er das so abwickeln, dass dadurch keine reduzierung der erbmasse durch den schleppenden verkauf entsteht. die erben können ihn ggf. haftbar machen, müssen aber den verlust beweisen/nachweisen.
weiterhin ist es kritisch, wenn die kinder des testamentsvollstreckers selbst erbberechtigt sind. ich würde mir mal eine zweite meinung von einem fachanwalt für erbrecht einholen.