Wie lange hat der Vermieter Zeit die Heizung wieder in Gang zu setzen?

4 Antworten

Ab 01.10. sollte sie generell in Betrieb sein. Eine gesetzliche Pflicht gibt es dafür aber nicht, das sind letztlich alles Beurteilungen von Einzelfällen...

Ab 1. Oktober fängt die Heizperiode an.

Der Vermieter muss für bestimmte Temperaturen bei Tag und Nacht gewährleisten.

Wichtig ist das Sie den Mangel schriftlich dem Vermieter mitteilen.


Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

er ist aber im Urlaub und kümmert sich nicht drum.

Dann heisst es Ersatzvornahme vornehmen.

Du kannst ihn schriftlich dazu auffordern, diese wieder in Gang zu setzen. Du kannst ihm dafür eine Frist setzen, hält er diese nicht ein, kannst du die Miete mindern. Im Winter sogar bis zu 100 %!

Siehe: LG Berlin, Urteil vom 20.10.1992 - 65 S 70/92, GE 1992, S. 1213 = WM 1993, S. 185 (Totaler Heizungsausfall von September bis Februar; Eine Wohnung ohne Gas für Heizung, Herd und Warmwasser ist für die Zeit ab Beginn der Heizperiode in ihrem Gebrauchswert vollständig gemindert.).

LG Hamburg, Urteil vom 15.05.1975 - 7 O 80/74, WM 1976, S. 10 (Totaler Heizungsausfall im Herbst und Winter).

LG Wiesbaden, WM 1980, S. 17.

Richtig Mietminderung kann man machen.Aber dadurch wird die Wohnung auch nicht warm.

Besser ist es wenn die Heizung wieder funktioniert, daher ist nach fruchtlosem Ablauf einer Frist die ersatzvornahme am Besten!

Er muss sich eigentlich sofort darum kümmern. Wenn er im Urlaub ist, wird es doch sicherlich einen Hausmeister oder jemand anderes geben, der sich der Sache annehmen kann.