wie lange hat der vermieter bei einer mietminderung zeit einzuschreiten?
Habe vor vier monaten eine mietminderung durchgeführt. zahle normalerweise 370 €, jetzt aber nur 270 € durch die minderung. wir haben schimmel, undichte fenster, überfüllten keller, kaputten balkon... suchen natürlich nach einer neuen wohnung, aber so lange wir nichts gefunden haben, sind wir leider gezwungen, weiter dort zu wohnen. jetzt meine frage. wie lange hat der vermieter zeit, auf die minderung zu reagieren? ich meine, dagegen anzugehen ? bis jetzt kam noch kein sterbenswörtchen von ihm.
haben vorher ein einschreiben zu ihm geschickt und diese war befristet.
8 Antworten
Erhebliche Mängel berechtigen zur Mietminderung, solang diese bestehen. Wenn also deine Minderung berechtigt ist, muss der Vermieter nicht reagieren, er kann es, wenn er damit nicht einverstanden ist. Lass es also laufen, offensichtlich akzeptiert er deine Mietminderung. Es kann auch sein, er wartet bist zwei Monatsmieten in Summe erreicht sind um dir dann deshalb zu kündigen. Diese K. wäre aber unwirksam. da Mietminderung kein zulässiger Kündigungsrund ist.
Wenn der Vermieter nicht will, reagiert er gar nicht.
Ich würde mir an Deiner Stelle aber schon jetzt einen guten Anwalt suchen, der den Fall für Euch übernimmt...
Außerdem solltet Ihr unbedingt alle Mängel gut fotografieren, damit Ihr die auch später noch nachweisen könnt.
Unter Umständen verlangt der Vermieter auf einmal die ganze einbehaltene Miete, wenn Ihr schon ausgezogen seid. Dann brauchst Du diese Nachweise noch.
Nach Jahren kann er nicht kommen.
Er kann bis zu einem halben Jahr nach Eurem Auszug (nach Mietvertragsende) noch "Schäden" bei Euch geltend machen. Danach hat er keine Ansprüche mehr. Ob dann Mietschulden auch zu den Schäden gehören, kann ich nicht genau sagen.
Es kann auch genau so gut sein, daß Ihr eine fristlose Kündigung bekommt, wenn Eure einbehaltenen Zahlungen das zweifache der monatlichen Mietzahlung übersteigen - oder auch etwas später. Eine besondere Frist gibt es dafür nicht.
Was soll verjähren? Es scheint mir eher, dass Du billig wohnen willst, als dass Du ein Interesse daran hast, dass die Mängel beseitigt werden..
wie ich schon geschrieben habe, suchen wir eine neue wohnung. was interessieren mich da die mängel, die er beheben soll. nur warum soll ich für sein verschulden immer noch die volle miete zahlen ? wo ist deine logik ?
Habe genau das gleiche Problem ,bin beim Mieterschutzbund die Mietminderung darf nich zwei Monatsmieten überschreiten , damit ist der ganze zeitraum gemeint in dem Ihr die Mietminderung macht, überschreitet ihr das dann kann der Vermieter euch eine Fristlose Kündigung geben .....ich glaube das wäre nicht so gut. habe meine Miete um 10prozent gemindert und muss jetzt gerichtlich vorgehen ,damit ich auf der Richtigen seite bin .Du bist besser abgesichert wenn du unterstützung von eienm Anwalt oder DmB bekommst.
Auf den Mieterverein würde ich mich da nach einschlägigen Erfahrungen überhaupt nicht mehr verlassen...
Kommt natürlich drauf an, in welchem Ort Du wohnst. Aber in manchen Orten ist der Mieterverein am schlafen.
Der Vermieter kann zwar eine fristlose Kündigung aussprechen, die ist aber u.U. nicht gerechtfertigt.
befristetes einschreiben verstehe ich nicht.
aber zu deiner frage.-
natürlich brauchst du dir keinen sorgen machen das du das geld doch aufbringen musst.denn die mängel gibt es ja.auch knapp 28% minderung sind okay.Reagieren kann er jeder zeit,wenn er es nicht tut.wird er wohl einverstanden sein mit deiner minderung.Ich persönlich mindere seit juni 09 um 15%.und seit juli 09 mache ich um weitere 10% von meinem rückbehaltungsrecht gebrauch.mein vermieter kümmert sich auch nicht.das geht soweit,das sich mittlerweile noch mehr mängel eingestellt haben,und ich überlege die mängelliste zu erweitern.lass dich nicht kirre machen von den ganzen schissern hier.vermieter sind auch nur menschen die gesetzen unterworfen sind.
Was kann Euer Vermieter dafür, dass der Keller überfüllt ist? Hast Du ihn per Einschreiben von den Mängeln informiert und mit einer Frist bereits um eine Nachbessserung ersucht? Erst nach zweimaliger, erfolgloser Fristsetzung bist Du überhaupt zur Minderung berechtigt.. Ansonsten hast DU schlechte Karten. 100 Euro weniger ist eh viel zu viel! Damit kommst Du nicht durch.
schade, dachte ich hätte mich verständlich ausgedrückt... also wie schon oben steht, habe ich ihm ein einschreiben mit der sachlage geschickt. die abgezogenen prozente und die gründe dafür habe ich ihm genau geschildert.
was kann der vermieter dafür ? er weiss über den keller bescheid und deswegen muss er sich halt darum kümmern
Drück Dich bitte verständlich aus, wenn Du hier eine hilfreiche Antwort willst. Was kann Dein Vermieter dafür, dass DEIN Keller zu voll ist?? Ggf. wartet er auch nur drauf, Euch fristlos zu kündigen, wenn Du Dich weiter so verhälst.. wie geschrieben. Du kannst nicht schreiben, Frist setzen und gleichzeitig sofort mindern! Es gibt für Mietminderungen klare Sätze.. sicher keine 100 Euro im Monat.. das ist fast 1/3 Eurer Miete! Dein Vermieter muss die Chance erhalten, nachzubessern.
mein vermieter hatte 6 monate zeit, die mängel zu beseitigen. wenn ich ihm eine frist setze, dann ist es doch klar, das ich nicht sofort minderung mache.
der keller wird von jedem benutzt, nicht nur von mir. so, mehr fällt mir nicht ein
fotos mache ich regelmäßig... einen anwalt habe ich auch, der aber über die sachlage noch nicht bescheid weiss.
also könnte der vermieter nach jahren noch kommen, auch wenn er sich nicht dafür interessiert hat ? irgendwann muss doch die sache verjährt sein, oder täusche ich mich ?