Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, um ein Zeugnis auszustellen?
Wenn man kündigt, möchte man sich ja eigentlich schnell wieder neu bewerben und braucht dafür ja ein Arbeitszeugnis. Wie lange hat der Arbeitgeber denn Zeit, das Zeugnis auszustellen? Gibt es dafür eine Frist?
3 Antworten
Es gibt keine Regelung bis wann der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis erteilt haben muss. Üblicherweise wird das Arbeitszeugnis am letzten Arbeitstag ausgehändigt bzw. postalisch zugestellt.
Wenn der Arbeitgeber sich eine Woche nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch nicht gerührt hat sollten Sie in der Firma anrufen und diese auffordern das Arbeitszeugnis schnellstmöglich zu erstellen.
Wenn der Arbeitgeber sich dann noch nicht rührt, schicken Sie ihm eine schriftliche Aufforderung zur Ausfertigung des Arbeitszeugnisses. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen. Das Schreiben senden Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Wenn der Arbeitgeber sich dann noch nicht rührt können Sie das Zeugnis vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Vorschlag:
Schreiben Sie einen eigenen Zeugnisvorschlag, vielleicht übernimmt der Arbeitgeber Ihren Vorschlag. Übernimmt er Ihren Vorschlag haben Sie automatisch Ihr Wunschzeugnis.
Wenn Sie sich bewerben können Sie das Arbeitszeugnis auch nachreichen.
Hier noch ein nützlicher Link.
http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Zeugnis.html
Peter Kleinsorge
Das Zeugnis steht dem AN zum Ausscheiden zu. Vorher kann er ein Zwischenzeugnis verlangen. Eine Regel, wie lange der AG sich damit Zeit lassen kann, weiß ich nicht. Vielleicht eine Woche.
Schreib das Zeugnis selber ( das ist den meisten Arbeitgebern sogar am liebsten ), dann geht es schneller...