Wie lange habe ich Zeit meinen Führerschein bei 1 Monat Fahrverbot abzugeben?

5 Antworten

Bevor hier weiter wild rumgeraten wird...

"Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz!"

In deinem Fall: §25 StVG

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html

(2) Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam.

Eigentlich also sofort, ABER

(2a) Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen den Betroffenen nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Wenn Du also in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot bekommen hast und sonst nichts gegen Dich vorliegt, hast Du vier Monate Zeit.

Richtig, aber:

Wenn die 4-Monatsfrist gewährt wird dann steht das auf dem Bußgeldbescheid, steht da nichts dann ist das Fahrverbot sofort anzutreten.

Das ist von der Bußgeldstelle abhängig, die das Fahrverbot angeordnet hat. Im Regelfall hat man bei einem Erstverstoß zwischen 6 und 12 Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten.

Wenn man schlüssig darlegen kann das man beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist und das Fahrverbot in einem bereits eingereichten Urlaub antreten möchte, wird man sicherlich mit der Bußgeldstelle reden können sofern das nicht länger als 1 Jahr dauert.

lg Susan

Das ist von der Bußgeldstelle abhängig

Nein, ist es nicht.

6 und 12 Monate Zeit

Falsch. Vier Monate.

wird man sicherlich mit der Bußgeldstelle reden können

Falsch. Nach vier Monaten wird die Fahrerlaubnis ggfs. zwangsweise sichergestellt.

Steht normalerweise auf dem Zettel, wo auch draufsteht, dass du ihn einen Monat lang abgeben musst. Soweit ich weiß, hast du ein halbes Jahr Zeit, nachdem der Brief angekommen ist. Ich weiß es aber nicht 100%ig.

Du bekommst eine Benachrichtigung in wann, in welchem Zeitraum, du deinen FS und wo abgeben musst. Meine Frau hatte damals ein Zeitfenster von 3 Monaten (bei Rot über die Ampel). Sie hat dann in der Zeit Urlaub genommen und brauchte so das Auto nicht.

Hallo RBayer

auf dem Bußgeldbescheid steht auf der Rückseite bis wann und wo du deinen Führerschein abgeben musst,

den Paragrafen hast du ja von@clemensw schon bekommen