Wie lange habe ich eine Kündigungsfrist einzuhalten (Baugewerbe)?

3 Antworten

Das kommt auf die vereinbarte Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag an.

Wenn die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 gilt, sind es vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Es können sich aber auch andere Kündigungsfristen ergeben wenn etwas anderes vereinbart ist oder ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet.

In meinem Arbeitsvertrag steht :

"Für das Arbeitsverhältnis gelten die jeweiligen Tarifverträge für das Baugewerbe in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist."

Nachfolgend ist nichts anderes vereinbart!

Und dann steht auch dieses noch im Vertrag:

" Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Beachtung der tariflichen Kündigungsfrist gekündigt werden."

Wenn ich mal Tafifverträge google, komm ich auf die Seite von der SOKA BAU, da steht das ich 12 Tage Kündigungsfrist einhalten muß.

Bin mir nur nicht sicher, ob ich mich in meinem Fall darauf verlassen kann, nicht das es doch ein ganzer Monat ist und ich kann meine neue Stelle am 01.September nicht antreten...

Wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet, muss der AG dafür sorgen, dass dieser auch für die Mitarbeiter einsehbar ist.

Erkundige Dich mal in der Firma wo der Tarifvertrag ausliegt. Vielleicht ist ja auch ein Kollege Gewerkschaftsmitglied und kann Dir helfen. Wenn es einen Betriebsrat gibt, frag diesen.

@Hexle2

Leider gibt es weder ein Gewerkschaftsmitglied noch einen Betriebsrat...

Ich werde die 12 Tage einhalten und dem BRTV sowie der SOKA Bau mein Glauben schenken...

Auf was anderes kann mein jetziger AG sich ja dann auch nicht berufen denke ich.

Danke für die Hilfe