Wie lange gilt der Bescheid über verbleibenden Verlustvortrag?
Ich habe für das Jahr 2009 einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag "aus privaten Veräußerungsgeschäften".
In den Jahren danach gab es mangels Verkauf weder Gewinne noch Verluste, daher hatte ich das Kästchen für die "Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" bei der EkSt-Erklärung nicht angekreuzt und demzufolge auch keinen neueren Bescheid erhalten.
Dass diesr Verlust nur noch bis 2013 mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden kann, ist bekannt und nicht Gegenstand der Frage.
Aber: Kann ich den Gewinn mit den Altverlusten aufgrund des Bescheids aus 2009 verrechnen? Oder muss ich noch für die Jahre 2010 bis 2012 nachträglich einen Antrag auf "Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" stellen?
2 Antworten

Zumindest im hiesigen Bundesland (SN) ist es so, dass die Verlustbescheide tatsächlich automatisch erstellt werden, soweit entsprechende Verlustdaten vorhanden sind. Der Bescheid kann manuell vom Bearbeiter unterdrückt werden.
Wenn ich mir jetzt die Anlage SO so anschaue, dann trägst Du ja den zu verrechnenden Verlust auch nirgends ein. Demnach würde ich die Einkünfte ganz normal erklären und weiter nichts. Theoretisch müsste das Festsetzungsprogramm den verrechenbaren Verlust aus 2009 automatisch berücksichtigen. Wenn es das nicht tut, dann wäre zur Korrektur natürlich wieder ein Einspruch notwendig. Was den Verwaltungsaufwand betrifft, so dürfte es egal sein, ob Du für die Vorjahre noch Verlustbescheide verlangst oder ob Du das im Rechtsbehelfsweg klärst. Du kannst ja auf die Anlage SO auch einen Hinweis schreiben, dass noch verrechenbare Verluste vorhanden sind, damit der Bearbeiter sich gleich Gedanken machen kann.
Viel Erfolg und einen hoffentlich richtigen Steuerbescheid wünscht kegus ;-)

Danke - und möge das Wunder geschehen und Dein Wunsch in Erfüllung gehen :-)
Du kannst ja auf die Anlage SO auch einen Hinweis schreiben,
Seit Elster geht das nicht mehr so einfach, da lässt sich so ein Hinweis nur noch im Begleitschreiben unterbringen.

Für die Frage gibt es schon mal einen Punkt ;-) Ja, wenn ich das jetzt wüsste... aber wie pflegte mein Prof. immer zu sagen: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." 23 (3) 8 2. HS EStG sagt, dass 10d (4) entsprechend gilt und der besagt wiederum, dass am Schluss eines VZ verbleibende Verluste gesondert festzustellen sind. Und das ist die Stelle, an der ich mich zu wundern beginne, dass dies nicht geschehen ist. Ich hätte jetzt gemeint, dass der bestehende Altverlust dann automatisch festgestellt wird, weil die Daten ja im Festsetzungsspeicher vorliegen.
Im Grunde ist dies hier eine technische Frage, wo ich leider vorläufig passen muss, weil ich kein Innendienstler bin und mich mit dem Verfahren nur begrenzt auskenne. Auf jeden Fall hast Du einen Anspruch auf den Verlustfeststellungsbescheid für die anderen Jahre. Du kannst versuchen, aufgrund des 2009er Bescheides verrechnen zu lassen, ich kann mir aber vorstellen, dass das für Verwirrung sorgt. Ich kann jetzt nur anbieten, mich nächste Woche mal schlau zu machen bei denen, die sich da auskennen.

Das schaffe ich beim hiesigen Finanzamt schon mit ganz normalen Sachen ;-)
ROFL!

UPDATE:
Ich hatte anlässlich des Einspruchs gegen den ESt-Bescheid 2012 mal nachgefragt, warum es denn seit 2009 keine weiteren Verlust-Bescheide gab. Ganz einfache Erklärung: Normalerweise erledigt das die Software automatisch. Nicht aber, wenn ein Wechsel der Steuernummer vorliegt, dann muss das manuell veranlasst werden und wird gerne vergessen.
Jetzt habe ich identische Bescheinigungen für die fehlenden Jahre bekommen.
Das schaffe ich beim hiesigen Finanzamt schon mit ganz normalen Sachen ;-)
Danke für Dein Angebot, Dich schlau zu machen. Ich habe ja nicht die Absicht, zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu produzieren.