Wie lange dauert es vom Bafög-Bescheid bis zur Auszahlung?

3 Antworten

Hey,

also ich hatte mein Bafög im Dezember beantragt gehabt und habe mein erstes Geld Anfang März bekommen, also 3 Monatenach Antrag. Bei mir sind es 416€ monatlich, das Geld bekommst du aber ab Antragsstellung, dass heißt ich habe für Dezember bis März 4 mal 416€ auf mein Kontobekommen, sprich 1600€ aufeinmal. Da kann man schonmal warten finde ich.

Die müssen ja auch wirklich alles prüfen. Bei mir musste meine Mutter etwas einreichen, von dem ich nichts wusste und damit hat sie lange gebraucht.

Aber warum fragst du nicht einfach mal nach?

Bei mir war das Geld übriegens auf dem Konto, bevor ich den schriftlichen Bescheid bekommen hatte. Ich habe mich total gewundert wo das ganze Geld herkommt, bis der Brief dann mal ankam.

Das wird schon, ich würde einfach mal fragen, wie weit sie sind.

LG

Was heißt "ne Weile"?

Wenn der positive Grundbescheid jetzt schon ein paar Tage da ist, sollte es normalerweise zum nächsten 1. mit Berechnungsbescheid und Überweisung klappen. Wenn doch noch was zur Berechnung fehlt, müsste Dich das Amt deshalb gleich anschreiben.

Hast Du mal mit dem Sachbearbeiter geredet?

Wenn alle Stricke reißen, besteh' auf 'ner Art Vorschuss (§ 51 Abs. 2 BAföG)

Sorry, ich habe nicht richtig hingeschaut.

Wenn der Grundbescheid ganz frisch ist, ist es wahrscheinlich, dass es mit Berechnungsbescheid und Überweisung erst Ende März/Anfang April was wird.

Dann würd' ich aber erst recht nach 'ner Vorauszahlung fragen.

Das Amt hätte aber auch mal einen passenden Hinweis geben dürfen, wann Du mit Geld/Berechnungsbescheid rechnen darfst...

@Steeler

Eine Weile heißt seit 5.Monaten... die wollten noch ganz schön viel Zeug nachgesendet haben und dann musste ich von A nach B...usw.

Werde mal schauen ob ich da Morgen jemanden erreiche.

Also, in Bremen, Rostock, Bielefeld und Leipzig dauert so etwas Monate. Ein Verlängerungsantrag wurde im September 2009 gestellt, bis heute nicht abschließend bearbeitet und Geld ist natürlich auch noch keines da. Beachte: Die Studentenwerke sind nicht auf der Seite der Studenten, sie sitzen auf der Gegenseite, wie ich seit Jahren immer wieder erfahren muß.

Prüfe bitte zwingend, wenn Du nicht den Höchstsatz bekommen solltest, einen Antrag auf elternunabhängige Vorausleistungen. Vorteil: Du bekommst den Höchstsatz und ein etwaiger Anteil Unterhalt der Eltern wird nicht nach den BAföG ermittelt, sondern nach dem deutlich besseren BGB.

Viel Glück.