wie lange dauert es, bis ein ausländer, der in deutschland arbeiten möchte,

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Wenn Ausländer beschäftigt werden, die noch keine Sozialversicherungsnummer haben, dann meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotzdem bei der Sozialversicherung an. Dazu benötigt er den GEBURTSNAMEN, den GEBURTSORT und den GEBURTSTAG des Arbeitnehmers.

Durch eine solche Meldung wird dann die Zuteilung einer Sozialversicherungsnummer ausgelöst.

Der 27. Juli ist gerade mal 9 Tage her. Da ist es kein Wunder, wenn noch keine Nachricht gekommen ist. Das ist auch nicht schlimm, denn man kann auch ohne Sozialversicherungsnummer (zumindest vorübergehend) arbeiten.

bin nach ewigkeiten grad durchgekommmen bei der rentenversicherungshotline-ist 100 %ig korrekt,was du schreibst- ich danke dir

Ausländer haben in ihrem Pass einen Aufenthaltstitel/erlaubnis von der Ausländerbehörde eingklebt bekommen. Darauf ist vermerkt, ob eine Arbeitserlaubnis besteht oder nicht.

Ist die Arbeitserlaubnis vorhanden und es wurde ein Job gefunden, meldet der Arbeitgeber diese Person an und daraufhin wird die Sozialversicherungsnummer ausgestellt. Diese begleitet Dich dann das ganze Leben. Also hat Deine Freundin mit der Sozialversicherungsnummer fürs erste nichts zu tun, sondern der Arbeitgeber. Leider wissen das viele Arbeitgeber, die mit neuzugereisten Ausländern bisher nichts zu tun hatten, nicht.

Hallo Donbasty,

du hast die Antwort von heinmueck am besten bewertet, weil sie dir am besten gefällt.

Richtig ist aber, dass du erst die Antwort von Bobsie als erstes betrachten musst. Wenn keine Arbeitserlaubnis vorliegt und trotzdem eine Arbeit aufgenommen wird, könnten sowohl für den Arbeitgeber als für den Arbeitnehmer erhebliche rechtliche Probleme entstehen. Dies solltest du beachten.

Die Antwort von heimueck ist dann noch falsch. Ob ein Ausländer (mit Arbeitserlaubnis) oder EU-Bürger oder ein Deutscher beschäftigt wird und noch keine Sozialversicherungsnummer hat, spielt keine Rolle. Für die Anmeldung zur Sozialversicherung ist in erster Linie der Arbeitgeber zuständig. Da entsprechende Formular für eine Anmeldung sieht vor, dass diese mit oder ohne Rentenversicherungsnummer erstellt werden kann. Auch hier liegt Bobsie richtig. heinmuek hat nur in seiner Aussage Recht, dass bei einer Anmeldung ohne Rentenversicherungsnummer die dort aufgeführten Daten nachgewiesen werden müssen. Wird eine Anmeldung ohne Rentenversicherungsnummer durchgeführt, dann ordnet der Rentenversicherungsträger, welche diese Daten im Rahmen eines maschinellen Verfahrens erhält, eine Rentenversicherungsnummer zu und teilt diese dem Beschäftigten mit dem Sozialversicherungsausweis mit. Diese erbringt dann seinem Arbeitgeber die zugeteilte Rentenversicherungsnummer. In der Regel dauert die Ausstellung einer Rentenversicherungsnummer ca. 4 Wochen. Dieser Zeitraum kann überschritten werden, vor allem während und nach den Sommerferien, wenn 100.000-e von Schulabgängern eine Beschäftigung aufnehmen und die alle noch keine Rentenversicherungsnummer haben. Dies ist auch logisch nachzuvollziehen. Für den Rentenversicherungsträger spielt es zunächst keine Rolle, ob eine Arbeitserlaubnis besteht oder nicht. Dies kann im Rahmen von alle 4 Jahren stattfindenden Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern ermittelt werden und die dann ggf. erforderlichen rechtlichen Maßnahmen ergeleitet werden. Es kann also immer ermittelt werden, ob eine Arbeitserlaubnis vorhanden ist oder nicht.

heinmueck gibt weiter eine falsche Auskunft wenn er sagt, dass man ohne Sozialversicherungsnummer zumindest vorübergehend arbeiten kann. Für die Dauer eines Arbeitsverhältnisses ist das ARBEITSRECHT entscheidend und NICHT das Sozialversicherungsrecht. Beide Gesetze haben zumindest hier nichts miteinander zu tun.

Die Antwort von Nenek bringt nichts. Denn NICHT die Krankenkasse stellt Rentenversicherungsnummer aus, sondern nur ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Krankenkasse sind wohl Datenannahmestellen für Meldungen zur Sozialversicherung, zumindest auf Bundeslandebene.

Bei der Antwort von Dummfrage erübrigt sich jeder Kommentar. Auch hier liegt Bobsie richtig.

Bei der Bewertung stelle ich fest, dass Bobsie deine Frage gut beantwortet hat und sonst niemand. Überlege deine Bewertung nochmals.

Rechtsbestand für Sozialversicherung in Rente

Eine Mitarbeiterin (auch Nicht-EU-Staatsangehörige), die wir neu einstellen möchten, hat mir gestern mitgeteilt, dass ihr Krankenkassen-Sachbearbeiter ihr gesagt hat, dass es derzeit ca. zwei Monate dauert, bis man den SV-Ausweis bekommt. Immerhin konnte er ihr schon eine Bescheinigung mit der SV-Nummer geben, die wir in unseren Formularen eintragen können.