Wie lange dauert es bis die Gegnerische Versicherung endlich mein Geld schickt?

5 Antworten

  1. Wer hat den Schaden verursacht? => der Verursacher.

  2. Gegen wen besteht demnach ein Schadenersatzanspruch? => gegen den Verursacher.

Es ist ein Irrglaube, dass man sich als Geschädigter mit irgendeiner Versicherung auseinanderzusetzen hat. Was wäre z.B. wenn gar keine Versicherung vorhanden ist? Oder der Schädiger falsche Informationen über seinen Versicherer weitergibt? Natürlich tritt der Haftpflichtversicherer i.d.R. in die Haftung ein. Aber dies ist längst nicht selbstverständlich. Häufig passiert sogar so etwas wie in dem vorliegenden Fall.

Was ist nun zu tun?

Brief (Einschreiben m. Rückschein, Kosten werden in Rechnung gestellt) an den Verursacher mit Auflistung der Kosten (Kostenvoranschlag/Rechnung in Kopie beifügen) mit Fristsetzung von 10 Tagen ab Erhalt. Der Rechtsweg wird in Aussicht gestellt.

Sodann wird sich der Verursacher plötzlich äußerst schnell bemühen, dass dessen Versicherung reguliert. Wenn bis Fristablauf nichts passiert: gerichtliches Mahnverfahren. Dieses ist für jedermann auch ohne juristische Kenntnisse unter folgender Adresse möglich:

https://www.online-mahnantrag.de

Noch ein Hinweis: bis zur endgültigen Reparatur können Kostenvoranschläge nur netto in Rechnung gestellt werden (vgl. § 249 Abs. 2 BGB).

Es ist ein Irrglaube, dass man sich als Geschädigter mit irgendeiner Versicherung auseinanderzusetzen hat.  

- Das ist im Bereich der allgemeinen Haftpflicht durchaus richtig. Aber im Bereich der Kraftfahrthaftpflichtversicherung, vor dem Hintergrund, dass es sich hier um eine Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz handelt, gibt es im Unterschied zu anderen Haftpflichbereichen einen Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer des Schädigers. Hierdurch will der Gesetzgeber das Verfahren zur Erlangung des Schadenersatzes für einen Geschädigten einfacher gestalten. Das hat sich in der Praxis inzwischen auch millionenfach bewährt. Natürlich hat ein Geschädigter dennoch das Recht, sich auch an den Schädiger zu halten. Aber in den weitallermeisten Fällen würde solches Vorgehen nur zu einem umständlichen und langwierigen Verfahren führen und die Regulierung eines Schadens eher verzögern denn beschleunigen.

@suzisorglos

Natürlich hat ein Geschädigter dennoch das Recht, sich auch an den Schädiger zu halten. Aber in den weitallermeisten Fällen würde solches Vorgehen nur zu einem umständlichen und langwierigen Verfahren führen und die Regulierung eines Schadens eher verzögern denn beschleunigen.

Ich gebe Dir vollkommen Recht. In den weitallermeisten Fällen kommt der Versicherer des Schädigers seinem Auftrag auch ordentlich nach. Meine Ausführungen hier (selbst wenn sie sehr allgemeingültig klingen) waren zunächst einmal nur auf den aktuellen Fall bezogen.

Aber wie ich schon schrieb, Du hast absolut Recht. Auch könnte der Fragesteller sich mit den von mir vorgeschlagenen Maßnahmen natürlich an den Versicherer wenden, wenngleich ich praktisch einen ganz leichten Vorteil darin sehe, auch den Schädiger unter Druck zu setzen.

Im Juni hatten meine Mutter und ich das gleiche, wir waren nicht schuld und wir haben immer noch nicht das Geld, weil sich der Unfallverursacher(leider von einer Firma und denkt kann sich mehr erlauben) stur stellt und behauptet es war keiner seiner Firmenwagen, obwohl nachgewiesen wurde, es war einer seiner Firmenwagen. Ich denke es variiert je nach Person des Unfallverursachers, aufjedenfall müssen wir vor Gericht ziehen, was auch noch dauern wird.

Zu dem was du machen solltest:

Ruf einen Anwalt an und frag erstmal nach ob du lange genug gewartet hast oder ob du eingreifen sollst.

Danke für den Tip, also zeugen haben wir genug, der fahrer hat auch alles eingestanden, und sofort war die schuldfrage geklärt, jedoch haben wir immer noch nix gehört, besser wäre es man geht zum anwalt,weil langsam wird es unverschämt was sich diese versicherungen erlauben!!

@Badboy1111

Ja, es ist besser wenn ihr zum Anwalt geht, wir haben sehr lange damit gewartet, weil der Unfallverursacher uns gesagt hat, er zahlt das alles schon... Naja, man sieht es, nun benutzt er die Versicherung um sich rauszureden, weil meine Mutter ein Auto mit dem Firmenwagen verglich und dieses war ein VW und der Firmenwagen ein Toyata. Deswegen ein großer Tipp, pass auf was du sagst, die verdrehen dir schnell die Wörter im Mund.

@Xizul

Typo: ich meinte Toyota statt Toyata.

@Xizul

Danke Xizul , ich werde direkt zum anwalt gehen , vorher kurz anrufen vielleicht

Ehe Du Dir die Mühe machst, einen Anwalt zu beauftragen, solltest Du einfach 'mal die gegnerische Versicherung anrufen und nachfragen, wo's klemmt. Vielleicht fehlt ja nur irgendeine kleine Info von Dir, oder der Unfallgegner hat mit seiner Stellungnahme etwas getrödelt. Wenn die dort allerdings Faxen machen oder Dir nicht klar sagen, bis wann Du Dein Geld bekommst, solltest Du nicht mehr zögern, einen Anwalt zu beauftragen.

Dankeschön, du hast wirklich recht, ich habe ja die nummer vom sachbearbeiter, und wenn die morgen Faxen machen, oder mir blöd kommen, werde ich dem direkt sagen das ein anwalt dazu kommen wird

so fragebogen nie ausfüllen ohnerechts anwaltt wurde noch mal ein rechtsanwalt anschalten. versicherung hat zeit du kannst langwarten du must immer versicherung anrufen und erklären lassen

Ruf morgen an uns sage denen, wenn du bist Mitte nächster Woche nicht das komplette Geld hast, nimmst du dir einen Anwalt.

Glaub mir, das wirkt.