Wie lange dauert eine Verfahrenseinstellung vom Staatsanwalt?

3 Antworten

Mein Anwalt sagte mir auch, dass meine Schuld demnach nicht erwiesen sei. Aber er sagte auch, dass er Staatsanwalt irgendetwas ans Gericht weiterschickt, was dort noch unterzeichnet werdenn müsste, wenn ich mich richtig erinnere. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Ich kenne mich leider sehr wenig mit diesen Abläufen aus. Mein Anwalt hat mir schon gesagt, dass es schon relativ lange dauern würde (bisher wie gesagt 2 Wochen seit der Entscheidung, das Verfahren ein zu stellen). Daher wollte ich mich mal umhören, ob jemand mehr dazu weiß und eventuell, warum das so lange dauert.

Mein Anwalt sagte übrigens auch, dass ich meinen Führerschein wiederbekomme, schon bevor ich die Auflage von 500 Euro gezahlt habe.

Nein, den Führerschein bekommst Du sicherlich erst wieder, wenn das Verfahren nicht vorläufig eingestellt, sondern nach Zahlung der Geldauflage endgültig eingestellt ist. Ob ein Richter damit noch befaßt ist, kommt auch darauf an, wie weit das Verfahren schon vorangeschritten ist. Wenn schon Anklage erhoben wurde, dann kann das sein. In der Regel ist dies aber nicht so.

@skyfly71

Danke schonmal für die vielen Informationen. Jedoch bin ich mir jetzt bei einer Sache nicht sicher. Ich habe meinen Anwalt nämlich ausdrücklich danach gefragt, ob ich meinen Führerschein erst wieder bekomme, wenn ich die 500 Euro bezahlt habe oder schon dann, wenn ich damit einverstanden bin, die 500 Euro zu bezahlen. Und er meinte, dass das Verfahren vorläufig eingestellt wird, wenn ich praktisch den Vorschlag vom Staatsanwalt annehme und durch diese vorläufige Verfahrenseinstellung würde ich meinen Führerschein wiederbekommen. andernfalls würde das ja bedeuten (da ich jeweils 100 Euro pro Monat zahlen soll), dass ich meinen Führerschein erst in 5 Monaten wiederhätte, wohingegen ich ihn selbst bei einer Verurteilung schon in 3 wieder bekommen hätte

Nein, ein Richter ist mit der Sache nicht befaßt, weil die Sache gar nicht erst beim Gericht gelandet ist. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt oder die Tat angeklagt hätte. Das ist ja nicht passiert. Es wird darauf ankommen, wie die Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft ist, wenn das Geld dort verbucht wurde. Das kann einige Tage, im ungünstigen Fall aber auch einige Wochen dauern, bis Du Deinen Führerschein wieder hast.

Das klinkt nach Einstellung nach §153a StPO, wenn das so ist, so steht deine Schuld fest. Falls bei dem Unfall Schaden entstanden ist, bezahlt deine Versicherung nicht, bzw, nimmt dich in Regress.

Eine Einstellung heißt gerade eben NICHT, daß sich der Beschuldigte erwiesenermaßen strafbar gemacht hat^^