wie lange dauert eine teilungsversteigerung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

du kannst das nicht verkaufen, das ist es eben

das ganze muss verkauft werden, die gemeinschaft aufgelöst und dann bekommt jeder seinen anteil

auf so zwangsversteigerungen werden im allgemeinen sehr schlechte preise erzielt

du kannst aber mitbieten

ich würde es da ganz kaufen und dann gehört es ganz mir und ich verkaufe freihändig

Hallo,

das kann auch mal ein oder zwei Jahre dauern.

@knott24, wichtig ist, haben Sie einen Verwaltungsauftrag von der Bank unterzeichnet? Also eine Bankvollmacht, worin jemand von den Erben die Rechnungen oder so bezahlt?

AUF GAR KEINEN FALL UNTERZEICHNEN !!! Die Banken setzen die Erbengemeinschaften unter Druck, weil irgendwelche Gläubiger darauf warten, bis die Rechnungen bezahlt werden ... und die Erben rennen dann zur Bank und unterzeichnen eine solche Vollmacht. Ich schätze, Ihre  Schwester hat die Vollmacht erhalten?

Sie brauchen keinen Anwalt bei einer Erbengemeinschaft, der kostet nur viel Geld und das Verfahren dauert ewig! Die Teilungsversteigerung ist richtig, aber das können Sie auch OHNE Anwalt beim Amtsgericht beantragen.

Wenn die Versteigerung läuft, so viele Interessenten zu der Versteigerung schicken, wie Sie finden können. Also Bauunternehmen, Investoren oder Häuslebauer, die das Haus oder das Grundstück haben wollen

Beim Verteilungstermin darauf hinweisen, dass Sie auf das Geld nicht angewiesen sind, das kann >100 Jahre< beim Amtsgericht hinterlegt werden ... Was glauben Sie, wie schnell Sie Ihr Geld auf dem Konto haben? Ihre Schwester wird auf alles eingehen und es wird zu einer Einigung kommen !

Sie gehen mit den Kosten lediglich in vorlage! Ihr Geld erhalten Sie aus dem Versteigerungserlös gesondert zurück.

Innerhalb von ca. 9 Monaten ab antragstellung dürfte die Versteigerung erfolgen.

falsche Antwort! Der Antragsteller zahlt die volle Summe bei einer Versteigerung! Die anderen Erben zahlen nichts! Derjenige, der etwas über einen Anwalt macht, ist der Dumme! Ich hätte den Anwalt erst gar nicht eingeschalten, der kann auch nichts herausklagen! Die Teilungsversteigerung ist schon richtig, aber das kann jeder selbst beantragen vor dem Amtsgericht, dazu braucht es keinen Anwalt!

Was jedoch wichtig ist, auf gar keinen Fall einen Verwalter für  die Immobilien beauftragen !!! Auch keine Bankvollmacht unterzeichnen !!! Das fordern nämlich die Banken und setzen die Erbengemeinschaft unter Druck und die Erben unterzeichnen hastig irgendeine Bankvollmacht an einem der Miterben ... Wenn Sie das getan haben, haben Sie schon verloren!

Weil derjenige, der die Bankvollmacht bekommen hat, kann schalten  und walten wie er möchte! Er kassiert die Mieten, vermutlich wohnt er selbst im Haus ... und genau darum geht es! Wenn Sie den Verwaltungsauftrag NICHT unterzeichnen, dann ist die Erbengemeinschaft komplett handlungsunfähig und die übrigen Erben müssen sich mit Ihnen auseinandersetzen.

Vermutlich wird dann ein anderer die Teilungsversteigerung beantragen und Sie sparen sich einen Haufen Geld ... Sie müssen nur schauen, dass jemand das Haus ersteigert. Also überall Werbung machen und Immobilienfirmen anschreiben, Bauunternehmer ... die Grundstücke suchen um darauf zu bauen.

Beim Verteilungstermin unbedingt auf irgendeine Einigung eingehen, auf gar keinen Fall einen Anwalt hinzuziehen, das bringt nur Kosten und zusätzlichen Ärger und bringt nichts!

@Hopsalla

Die Kosten des Verfahrens, Gutachten etc. - nicht eigen zu verantwortende Fremdkosten! - legt der Antragsteller vor. Diese werden später zu Lasten des Erlöses verrechnet;

daran ändert auch Ihre offenkundige Anwaltskostenphobie nicht!

@schelm1

@schelm, trotzdem falsch! Ich habe bereits eine Erbengemeinschaft hinter mir und bin mitten in der zweiten Erbengemeinschaft ... Die erste Erbengemeinschaft hat 15 Jahre gedauert vor Gericht. Also erzählen Sie mir nichts!

Der Antragsteller der Teilungsversteigerung zahlt die volle Summe für die Kosten der Versteigerung! Auch den Erbschein zahlt der Antragsteller! Da wird nichts zu Lasten des Erlöses verrechnet! Auch im Schreiben vom Amtsgericht, steht das so drin, bei dem neuen Verfahren! Wissen Sie mehr als das Amtsgericht in einem amtlichen Schreiben?

Und wenn Sie der Antragsteller sind, ziehen Sie die Arschkarte, die anderen zahlen nichts. Der Erbschein kostet übrigens in meinem Fall über 10.000 Euro und das geht nach dem Verkehrswert. Das Gutachten kostet dann noch einmal so viel ...

Übrigens, meine Schwester hat das damals alles bezahlt. Beim Verteilungstermin geht sie leer aus. Sie bekommt nur das, was ihr laut Erbanteil zusteht.

Bei der ersten Erbengemeinschaft (mütterliches Erbteil) wurde mein Vater als Verwalter der Immobilien eingesetzt von der Erbengemeinschaft. Er hatte damals die Gelder (Mieten) veruntreut und das Verfahren zog sich endlos hin, über 15 Jahre ... Der Vater kannte sich hinten und vorne nicht aus, was man da machen muss und das die Gelder >getrennt< verwaltet werden müssen. Also der Teil der Miet- Und Pachterträge bekommt die Erbengemeinschaft, jeder der im Haus wohnt, muss an die Erbengemeinschaft Miete oder Pacht zahlen. Auch wenn er selbst Miteigentümer ist. Und am Ende, wenn das Erbe auseinandergesetzt wird, kommen auch die Miet- und Pachterträge zur Auszahlung.

Der Vater wollte jedoch das Erbe nicht auseinandersetzen. Durch die Bankvollmacht konnte er schalten und walten wie er wollte und die übrigen Erben hatten keine Trumpf in der Hand, das Erbe auseinanderzusetzen.

Die Anwälte schrieben über Jahre hinweg nur Briefe hin und her und es bringt nichts! Am Ende geht nur die Teilungsversteigerung. Und auch das zahlt nur der Antragsteller. Ich selbst habe es dann versucht den Rest heraus zu klagen, also die Miet- und Pachterträge aus der Verwaltung.

Alles vergebliche Liebesmühe!

Weil vor Gericht müssen Sie alles beweisen! Ob diese oder jene Mieterträge überhaupt erzielt werden können ... Wir hatten sogar ein Gutachten, worin die Mieterträge drin standen. Dem Richter hat das alles nicht interessiert. Er meinte, ich brauche 12 Gutachten ... Kosten über 144.000 DM. Mein Anteil betrug damals aber nur 1/20 von dem Erbe. Also so um die 70.000 DM!

Veruntreut wurde ein Millionenbetrag, den der Erbengemeinschaft zustand. Auch eine Anzeige half nichts. Die Staatsanwaltschaft meinte, das interessiere ihm alles nicht !?

Ich blieb damals auf die Kosten sitzen, die Erbengemeinschaft kassierte ab und zwar nach Erbanteilen wurde das Vermögen aufgeteilt. Sämtliche anderen Forderungen wurden abgeschmettert!

Vergessen Sie Anwälte oder Gerichtsverhandlungen, es bringt nichts!

Besser ist es, auf gar keinen Fall einen Verwalter für die Immobilien einzusetzen. Auf gar keinen Fall eine Bankvollmacht unterzeichnen! Weil dann müssen sich die Erben einigen! Weil sämtliche Konten des Erblassers gesperrt werden. Und das ist der einzige Trumpf denn man in der Hand hat.

Aber genau diesen Trumpf verspielen die meisten Erben, weil sie denken, da müssen doch jetzt einige Rechnungen bezahlt werden? Und sie sind in der Haftung? Nein, an das private Vermögen der Miterben kommt keiner heran! Die Gläubiger selbst, müssten die Zwangsversteigerung beantragen

Also immer der Antragsteller zahlt und nicht die Erbengemeinschaft!

Und was machen die meisten? Irgendjemand von den Miterben zahlt die Rechnungen und beantragt selbst die Teilungsversteigerung?

Und warum gibt es keine Einigung? Weil die Erbengemeinschaft einen Verwalter eingesetzt hat. Und der Verwalter ist meistens einer der Miterben. Das ist schon mal ganz falsch! Die Verwaltung müsste ein Anwalt machen. So lange bis die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt ist ... Alles klar?

@schelm1

@schelm1, ich gebe Ihnen mal ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, Ihre Eltern wohnen zusammen in einem Haus oder einer Eigentumswohnung, was die sich irgendwann einmal gekauft haben. Plötzlich stirbt der Vater oder die Mutter und Sie erben nun irgendetwas. Also die Hälfte von dem väterlichen Erbteil oder mütterliches Erbteil, je nach dem wer gestorben ist. Sie sind ja das leibliche Kind und können auch nicht enterbt werden!

Sie wollen aber nicht, dass es zu einer Erbauseinandersetzung kommt. Also unterzeichnen Sie einen sogenannten >Verwalterauftrag< oder eine Bankvollmacht, damit ihre Mutter oder der Vater in dem Haus weiterhin wohnen kann ...

Sie bekommen vom Amtsgericht einen Erbschein, worin Ihr Anteil  drin steht von dem Haus oder der Eigentumswohnung.

Die Mutter oder der Vater wurde als >Verwalter< eingesetzt.

Jetzt entsteht ein ganz großes Problem! Es geht hier nicht nur darum, dass Sie irgendeinen Anteil von der Eigentumswohnung oder dem geerbten Haus haben, sondern es steht Ihnen auch Anteilsmäßig die Mieten zu! Und wer wohnt in dem Haus oder der Eigentumswohnung? Die Mutter oder der Vater! Vielleicht ist auch ein Teil vermietet?

Sie selbst wohnen vielleicht irgendwo zur Miete und zahlen einen Haufen Geld?

Die Mutter oder der Vater, der im geerbten Haus drin wohnt, müsste in einem solchen Fall - wenn das Erbe nicht auseinandergesetzt wird - Miete zahlen!  Und zwar in der vollen Höhe. Also die ortsüblichen Miete für die Wohnung oder dem Haus. Weil ja ein Teil davon Ihnen zusteht als Miterbe! Natürlich auch die Miet- oder Pachterträge einer Wohnung im Haus, was vermietet worden ist, steht den übrigen Erben ebenfalls zu.

Und diese Mietzahlungen müssen auf ein gesondertes Konto eingezahlt werden ... Das ist das Konto der Erbengemeinschaft!  Erst dann, wenn Sie sich mit dem Vater oder der Mutter geeinigt haben und das Erbe wird auseinandergesetzt, erst dann kommen auch die Mieterträge zur Auszahlung! Dann bekommt die Mutter oder Vater, der im Haus wohnt, seinen Anteil und Sie bekommen Ihren Anteil, so wie es im Erbschein drin steht ... Vorher nicht!

Das heißt also, selbst derjenige der im Haus wohnt und Miterbe ist, muss an sämtlichen Miterben auch die Mieten zahlen, was denen zusteht. Sie erben ja nicht nur ein Haus oder eine Wohnung, sondern auch alles andere, die Pacht oder die Mieterträge vom Haus! 

Also, entweder der Vater oder die Mutter zahlt Ihren Erbanteil an sie aus oder aber, er oder sie zahlt Miete an die Erbengemeinschaft.

Die meisten unterschreiben jedoch eine Bankvollmacht und diejenigen die im Haus wohnen, zahlen gar nichts!

Das ist ein Betrug oder eine Veruntreuung!

Und wenn diese >Verwaltung< der Miet- und Pachterträge über Jahre hinweg so gemacht wird, dann wird die Summe - was Ihnen als Miterbe zusteht -  immer größer! Nach über 10 Jahren kann das ein Millionenbetrag sein, alleine aus Miet- und Pachterträgen.

Die Verjährungsfrist beträgt übrigens - in so einem Fall - 30 Jahre!

@Hopsalla

Die Zwangsversteigerungen, die ich in 52 Jahren beruflich und später außerberuflich begleiten durfte, waren weniger kompliziert als Ihre irrigen Annahmen dies suggerieren.

@schelm1

@schelm, was solle  daran kompliziert sein? Sie behaupten, man bräuchte einen Anwalt, vermutlich weil Sie selbst einer sind oder etwas damit zu tun haben? Und Ich sage Ihnen klipp und klar, niemand braucht bei einer Erbauseinandersetzung einen Anwalt! Weil, ganz am Schluss immer irgendeine Einigung, ein Vergleich gemacht wird. Und was ist ein Vergleich? Ein Vergleich ist eine Einigung oder ein Vertrag unter den Parteien.

Also, die Parteien, die Erben, streiten sich, und vor Gericht einigen die sich dann irgendwie? Was hat der Anwalt damit zu tun? Nichts! Diese Einigung können sie auch so haben, ohne Anwaltskosten, ohne Gerichtskosten oder teure Gutachten.

Wenn der andere auf nichts eingeht, dann wird der Richter entweder kein Urteil schreiben und immer wieder einen neuen Gerichtstermin anberaumen -  so war das bei mir, oder aber er wird sämtliche Forderungen abschmettern und die Verteilung geht nach den Erbanteilen. Dann war alles umsonst! 15 Jahre Streit vor Gericht für die Katz! Anwalt und Gerichtskosten in den Wind geschossen.

Und es kommt immer auf den Richter an! Die Anwälte können da überhaupt nichts ausrichten! Es gibt übrigens eine Doku im Fernsehen, die das bestätigt haben, was ich hier schreibe. Recht haben und Recht bekommen vor Gericht sind zwei verschiedene Angelegenheiten!

Meistens ist es so, dass einer der Erben das Haus ersteigern will, deshalb geht der auf nichts ein. Wenn er sich einigen würde mit den übrigen Erben, dann muss er unter Umständen sehr viel mehr zahlen an die übrigen Erben, als bei einer Teilungsversteigerung. Dann ersteigert er das Haus und die anderen Erben bekommen nur das Geld, was bei der Versteigerung herauskommt.

Dann kann er entweder das Haus behalten, sanieren oder aber gleich wieder erneut verkaufen, zu einem viel höheren Preis über einen Makler. Und er kassiert doppelt!

Wozu brauchen Sie da einen Anwalt? Der Anwalt zieht nur alles in die Länge.

Und die Richter wollen immer irgendeine >Einigung< haben, bei Familienstreitigkeiten!

Ich gehe mal davon aus, dass ihr ein Haus geerbt habt.

Wohnt jemand in dem Haus? Könnt ihr es nicht vermieten?

Vlt hängt deine Schwester an dem Haus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung