Wie lange dauert eine Scheidung bis sie durch ist?

6 Antworten

Bei Wildgänsen ist es in der nächsten Saison vorbei. Das ist bei 20 % der Gänse so.

Die Ehegatten müssen mindestens 1 Jahr getrennt leben, dann können sie die Scheidung einreichen. Wenn beide Ehegatten die Scheidung dann wollen, wird das Scheitern der Ehe vermutet und die Ehe wird dann auf jeden Fall geschieden. Wenn einer von den Eheleuten die Scheidung nicht will, muss das Scheitern der Ehe vor Gericht noch festgestellt werden. Wenn das Scheitern nicht festgestellt werden kann, wird das Scheitern der Ehe nach 3 Jahren des Getrenntlebens unwiderlegbar vermutet. Mehr zu dem Thema findest du, bei Bedarf, beispielsweise hier: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/voraussetzungen-fuer-die-ehescheidung

Wenn die Ehegatten also seit einem Jahr getrennt sind, können sie direkt die Scheidung einreichen, ansonsten ist das angesprochene Trennungsjahr einzuhalten.

Wie lange es dann, wenn der Scheidungsantrag bei Gericht gestellt wurde, noch bis zum Scheidungstermin noch dauert, hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. von der Auslastung des jeweiligen Gerichts ab.

Von heute auf morgen sicher nicht. Man muss ja erst mal das Trennungsjahr einhalte und dann kommt es drauf an, wie lange es dauert für einen Termin und wie lange die Folgesachen dauern, Rentenauskunft, Fürsorgeentscheidungen bezüglich Kinder usw. So 12 - 18 Monate dauert es auf jeden Fall.

Ausnahme wäre eine Härtefallscheidung, die ist möglich, bei Gewalt in der Ehe oder wenn einer wichtige Details dem anderen verschwiegen hat vor der Ehe (z.B. dass er wegen Totschlag im Gefängnis sass) und die Ehe dann nicht geschlossen worden wäre.

Nach dem Gesetz kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz* vermutet das Scheitern der Ehe, wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben und beide Ehegatten einen Scheidungsantrag stellen.

Um den Ehegatten eine genaue Untersuchung des Merkmals Scheitern (Zerrüttung) zu ersparen, gibt das BGB dem entscheidenden Richter zwei Vermutungen an die Hand (§ 1566 BGB).

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Ein Trennungsjahr muß auf jeden Fall durchgezogen werden. Der Scheidungsantrag muss vor Ablauf des Jahres gestellt werden.

Von heute auf morgen kann man sich scheiden lassen, wenn die Ehe nur kurz gedauert hat , Gewalt im Spiel ist oder wichtige Sachen vor der Ehe verschwiegen wurden. Wobei von "heute auf morgen " auch etliche Monate dauern kann....

Man muss ein Jahr getrennt leben, dann kann man die Scheidung einreichen.

Wenn ein Ehepartner die Scheidung nicht will, beträgt die Trennungszeit 3 Jahre.