Wie lange dauert eine Rückabwicklung beim Immobilienkauf?

2 Antworten

Nun ja, wenn du dich erst in 4 Wochen ernsthaft darum kümmern willst oder kannst, wird möglicherweise wieder ein Anderer den Zuschlag bekommen.

Kein Verkäufer lässt sich solange vertrösten wenn es andere Interessenten gibt. Wenn du das Haus haben möchtest, wirst du dich schon etwas darum bemühen müssen.

Die Maklerin ist nach dem geplatzten Verkauf natürlich sehr daran interessiert die nächsten Tage zumindest eine unterschriebene Reservierung vorweisen zu können.

Und wenn du schon eine (neue) Finanzierungszusage von deiner Bank hast und nicht auf das städtische Darlehen angewiesen bist, dann kannst du ja schon mal verbindlich zusagen.

Es gibt bisher keine anderen Interessenten. Sie müssten neu ausschreiben und das wollen sie sich auch am liebsten sparen. Eine feste Bankzusagen haben wir noch nicht, weil unsere Bank damals viel zu lange gebraucht hat und wir es dann abgebrochen haben, als die anderen schneller waren. Unsere Bank will einen neuen Grundbuchauszug ohne die Vormerkung. Vielleicht mache ich mal einen Termin bei der interhyp oder so, damit ich als Vergleich mal das berechnen lassen kann.

@ZOBJU01

Die Maklerin wird in so einem Fall erst einmal alle möglichen Interessenten aus ihrer Kartei abtelefonieren und wenn nicht schon erfolgt Besichtigungen durchführen.

Beim Exposé braucht sie ja nur das Datum zu ändern.

Wenn der Richtige dabei ist, kann das ganz schnell gehen.

Wie ich schon sagte, wenn du das Haus zu den Konditionen haben willst, würde ich Gas geben. Wenn eure Bank nicht mitzieht, dann mach doch heute noch mit Anderen einen Termin aus und bereite alle notwendigen Unterlagen vor. Im Moment ist ein Grundbuchauszug völlig nebensächlich.

Um zu wissen, ob du der Maklerin überhaupt zusagen kannst, brauchst du jetzt erst einmal eine Bank, die schriftlich zusagt dir für eine Immobilie zum Wert X ein Darlehen in Höhe Y zu geben. Das ist erst einmal unabhängig von der Immobilie und normalerweise der erste Schritt bevor man überhaupt ein Haus sucht. Die Details kann man zwischen Reservierung und Notartermin klären.

Die Hausaufgaben hättest du schon in den letzten Monaten machen können. Sonst läufst du Gefahr immer zu spät dran zu sein.

Schließt einen Vorvertrag ab, das ihr das Haus auf jeden Fall kauft. Zur Not auch ohne günstigen Kredit der Gemeinde. In der Zwischenzeit kannst du die Finanzierung regeln. Das Datum des Kaufvertrages muß aber nach dem Termin der Antragstellung für den günstigen Kredit liegen. Zum erkundigen kannst du auch einen Beauftragten (z.B.Rechtsanwalt) schicken. Je nachdem wie der möchtegern Eigentümer mitspielt kann die Rückabwicklung wenige Tage bis zu eineigen Monaten dauern. Um Schadenersatzansprüche möglichst gering zu halten ist es in seinem Interesse das es möglichst schnell geht.

Mir hat die Stadt gesagt, dass ich noch keinen Vertrag, egal ob Vorvertrag oder richtiger Kaufvertrag, unterschreiben darf, damit wir die Förderung eventuell kriegen können.

Es scheint so, dass die Familie schnellst möglich die Rückabwicklung machen will. Eigentlich wollten sie am Liebsten sogar nur eine Umschreibung der Vormerkung im Grundbuch machen lassen, aber da spielt unsere Bank nicht mit. Die wollen einen reinen Auszug vom Grundbuch haben. Schadenersatzansprüche will der Eigentümer nicht stellen, weil wohl diese Familie gar kein Geld hat und er sich den Ärger sparen will.

Ich persönlich hätte halt gerne erst die feste Bankzusage, bevor ich etwas unterschreibe. Ich glaube zwar nicht, dass wir eine Ablehnung bekommen. Aber ich möchte natürlich abgesichert sein, weil es um nicht wenig Geld geht. Wir wohnen in München und da sind die Häuser wirklich nicht günstig.

@ZOBJU01

Keine Panik. So etwas wie einen "Vorvertrag" gibt es nicht.

Ein Kaufvertrag für eine Immobilie ist in Deutschland immer notariell beurkundet. Im Vorfeld kann man nur ein paar Formalien vereinbaren wer wann z.B. welchen Notar bestellt und bezahlt. Im Prinzip kann jeder noch beim Notar aufstehen und gehen.

Eine Reservierungsvereinbarung mit einem Makler ist kein Kaufvertrag. Über eine bestimmte "Gebühr" will er sich quasi seinen vergeblichen Aufwand erstatten lassen, wenn es sich einer anders überlegt.