Wie lange dauert die Zulassung für ein Auto?

8 Antworten

Je nach Andrang in der Zulassungsstelle. Sicher kannst du erst nach Zulassung damit fahren. Von da an zahlst du auch Steuer und Vers.

Hab lange schon nichts mehr zugelassen. Früher brauchte man eine Doppelkarte der Vers. Das ist wohl jetzt anders. Nimm einfach vorher Kontakt mit deiner Wunsch-Vers. auf. Die wissen genau bescheid.

Ja, gültiger TÜV muss sein, sonst kannst du gleich wieder umdrehen. Umgekehrte Folge ist nicht. Ging mir mal so.

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: du musst dir bei deiner versicherung eine elektronische versicherungsbestätigung holen. das ist ein 7-stelliger code. mit dem kfz-brief, kfz-schein, dem evb-code, deinem ausweis gehst du zu deiner zulassungsbehörde. wenn das fahrzeug nicht länger wie 12 monate außer betrieb gesetzt ist, kannst du dein kennzeichen behalten. eventuell kannst du sogar einen online-termin vereinbaren, dann hast du keine wartezeiten. die wiederzulassung kostet 11,70 euro. du bezahlt die wiederzulassung, dafür bekommst du dann die fahrzeugpapiere und die plaketten auf das fahrzeug, dann kannst du damit wieder fahren. das hauptzollamt schickt dir dann einen steuerbescheid und bucht anschliessend die fällige kfz-steuer ab.

Gernotshagen96 
Fragesteller
 15.06.2015, 15:04

Okke, danke für die erklärung, und darf ich bereits dann wenn ich die zulassungsgebühr bezahlt habe und mein kennzeichen drucken lassen habe mit dem auto fahren, oder muss ich warten bis die KFZ-steuer abgebucht wurde?

Hallo Germotshagen 96wenn du die alte Nummer übernehmenkannst 

Bei unserer Zulassungsstelle ist es so ,du mußt eine Nummer ziehen .Wenn die Nummer aufgerufen wird gehst du zum Schalter mit deinen Zulassungspapieren und deinem Personalausweis ,Abbuchungsermächtigung TÜV/AU Bericht .EVB deiner Versicherung.,Zulassungsbescheinigung Teil 1u2 .Dann bekommst du deine Nummer um neue Schilder machen zu lassen oder wenn du die alte Nummer übernehmen kannst einen Schein der an der Kasse aufgerufen wird zum bezahlen und stempeln der Kennzeichen .Wenn du neue Kennzeichen bekommst mußt du die zuerst machen lassen und bezahlen und zur Kasse mitnehmen .

Kostet bei Wunschkennzeichen mit grüner Umweltplakette 54,10 Euro und die Kennzeichen ca .38.- Euro .Ohne  KZ.nur die Anmeldegebühr Die Zeit je nach Andrang halbe Stunde..

Ich hoffe ,ich konnte dir helfen .

N.G.

Gernotshagen96 
Fragesteller
 14.06.2015, 19:22

Danke, also das heißt ich muss für das neue nummernschild 54€ bezahlen? Und kommen dann noch andere gebühren für die zulassung dazu? Ich brauch also eine versicherungsbestätigung und die TÜV bescheinigung, richtig?

xerxes1948  14.06.2015, 21:15
@Gernotshagen96

Nein,die 54,10 sind fuer die Umschreibung, evtl Wunschkennzeichen Umweltplakette Wenn du keine Wunschkennzeichen moechtest und die alten kennzeichen nimmst wird es natuerlich billiger. Das geht aber nur wenn es der selbe Zulassungs bezirk ist. Sonst brauchst du noch neue Kennzeichen,die kosten zusaetzlich ca.38. -Euro.Vergiss nicht den Persoalausweis und die Abbuchungsermaechtigung auszufuellen fuer die Kfz.Steuer und deine Umweltuntersuchungsbescheinigung (frueher AU)Kfzbrief und schein.

Gernotshagen96 
Fragesteller
 15.06.2015, 11:32
@xerxes1948

Okke, danke für die ausführliche erklärung.

Du musst erst eine Versicherungszusage haben. D. H. du musst eine Versicherung anrufen, die geben dir einen Code und den gibst du beim StVA an. Der Mitarbeiter kann dann über den Datenaustausch die Vers.-Bestätigung einsehen.

Bezahlen musst du ab dem Tag der Zulassung.

Zeit im StVA ist unterschiedlich, kommt immer darauf an was du noch vorlegen musst. Sieh im Net beim zuständigen StVA nach was du brauchst.  In jedem Fall ein Konto für die Abbuchung der Steuer.

Der eigentliche Verwaltungsakt dauert nur wenige Minuten.

Da Du aber nicht der Einzige bist der ein Fahrzeug zulassen möchtest, können schon einige Personen vor dir sein und je nach Auslastung der Behörde kann dies Wartezeit schon bis zu einigen Stunden betragen.

Kosten:

http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/kfz-behoerden-gebuehren