Wie lange dauert die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung?
Hallo, habe heute einen Brief vom AG bekommen. Meine Wohlverhaltensperiode ist am 24.03.2008 abgelaufen, nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an. Wie lange dauert es bis dahin, gibt es da Fristen, bzw. sollte diese nicht direkt im Anschluss an die Wohlverhaltensperiode folgen? Es wäre nett wenn einer helfen könnte.
3 Antworten

Hast du dich im Datum vertippt?
Die Erteilung der Restschuldbefreiung kann schon 2 - 3 Monate dauern aber mit Sicherheit nicht über 1 Jahr.

Das kann eigentlich nicht sein.
Du hast ja das aktenzeichen Deines Verfahrens. Frag beim Insolvenzgericht nach.
Bist du umgezzogen? Vielleicht ist der Brief auch verloren gegangen bei irgen so einem örtlichen Zustelldienst.
Musst dich halt mal kümmern.

Erstmal vielen Dank für die Zeilen. Aber das Schreiben mit dem Datum 30.06.09 sagt dieses; Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an (§ 300 InsO). Das Gericht hat vor seiner Entscheidung den Insolvenzgläubigern, dem Treuh. usw. Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Wenn ein Versagungsantrag eingeht, erhalten Sie Gelegenheit zur Stellungnahme. Also 15 Monate verloren ???

Wann ist Dein Verfahren eröffnet worden?
Irgend etwas stimmt da nicht, wenn die am 30.06.09 schreiben, dass die Entscheidung über die Restschuldbefreiung ansteht und erst noch Gläubiger und Treuhänder gefragt werden müssen wg. evtl. vbuH.
Da stimmt was nicht in der zeitlichen Abfolge.

Wieso nicht. §300 ist die letzte Entscheidung. Und die GL + TH sind zu hören, ob es nach Aufhebung noch Obliegenheitsverstöße gab. Alledings ist der Zeitraum von einem Jahr ungewöhnlich.

Ja, das ist richtig. Ich mein ja nur das da irgend etwas mit den Terminen nicht stimmt. Da soll er mal schauen.
6 Jahre nach Eröffnung steht die RSB an und da stimmt doch irgend was nicht mit dem Termin vom 24.03.2008.

Hallo, doch die Termine stimmen, aber beim AG ist 15 Monate nichts passiert (Sachbearbeiterin krank, überlastet usw.), nach der Beendigung der Wohlverhaltensphase. Wie kann man sich denn dagegen wehren, oder wie kann man es jetzt beschleunigen ?? Und vielen Dank auch für die rege Teilnahme.

Also jetzt kann ich Dir auch nur noch raten Dich hier http://www.forum-schuldnerberatung.de kostenlos anzumelden und dort Deine Frage zu stellen. Am besten gleich zusammengefasst damit keine Rückfragen kommen und nach Möglichkeiten zu fragen die Angelegenheit zu beschleunigen.
Da sind die absoluten Spezies die Dir weiterhelfen können/werden.

Stell die Frage am besten bei http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/forumdisplay.php?f=2 Da sind Profis für den Bereich.

Vielen Dank, ich werde es auch da mal versuchen.

einfach mal bei deinem vermögensvewalter oder wie der heisst nachfragen ... der hat doch die kontakte

Treuhänder während der gesamten Zeit 2x brieflich kontaktiert, sonst keine Verbindung.
Hallo, nein das Datum ist richtig, es kommt mir ja auch zu lange vor.