Wie lange dauert die Auszahlung einer Lebensversicherung?

7 Antworten

Über die Sinnhaftigkeit eine Renten/Lebensversicherung für einen Führerschein zu kündigen, lasse ich mich an dieser stelle mal nicht aus, das ist ein anderes Thema!

Es ist noch sinnvoll wenn Sie uns nennen könnten, wann der Vertrag von Ihren Eltern gekündigt wurde und zu welchem Datum.

Haben Ihre Eltern z.B. am 02.12.2013 zum 01.01.2014 gekündigt, sollte der Vorgang diese Woche erledigt sein. Ihre Eltern können bei der HDI ja anrufen und nachfragen bezüglich der Bearbeitungsdauer. Vielleicht fehlen auch noch Unterlagen, welche eine abschließende Bearbeitung nicht möglich machen (z.B. falsche Unterschrift auf der Kündigung - Mutter statt Vater, fehlender Versicherungsschein, ungeklärte Abtretung des Vertrags).

Bei telefonischer Nachfrage eignet sich die Frageform "Woran liegt es,..." sehr gut um herauszufinden warum etwas noch nicht bearbeitet wurde oder erledigt ist.

Haben Ihre Eltern z.B. am 02.12.2013 zum 01.01.2014 gekündigt, sollte der Vorgang diese Woche erledigt sein.

Wenn es sich um eine Renten-/Lebensversicherung handelt ist diese Antwort falsch !

Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes (1) Sie können Ihre Versicherung ganz oder teilweise schriftlich kündigen - jederzeit zum Schluß des laufenden Versicherungsjahres, - bei Vereinbarung von Ratenzahlungen auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Schluß eines jeden Ratenzahlungsabschnitts, frühestens jedoch zum Schluß des ersten Versicherungsjahres.

Unterstellen wir mal mtl. zahlungsweise. Also Kündigung am 02.12.2013 - Frist ein Monat (31 Tage) - Auszahlung zum 31.01.2014

@Kematef

Ok, ich bin in meinem Beispiel nicht davon ausgegangen das die Versicherungsbedingungen zu 100% eingehalten werden.

Gibt ja auch noch Versicherer, die wegen ein paar Tagen hin oder her nicht rummachen und bei einer Kündigung den Vertrag ausbezahlen.

Daher auch das "sollte" im 3. Satz... :-)

Hallo Loomz,

in der Fragestellung schreibst du von einer Lebensversicherung, im Text nennst du dies einen Sparvertrag - was ist es denn jetzt wirklich?

Ich vermute mal eine Ausbildungsversicherung - dann wäre die Kündigung eigentlich zu früh, denn die steuerfreie Auszahlung gibt es für Vertragsbeginn vor 2005 erst mit Ablauf von 12 Jahren!!!

Wie ist denn die zahlweise bei der "Lebensversicherung" bzw. bei diesem Sparvertrag?

Kündigung

(1) Sie können Ihre Versicherung ganz oder teilweise jederzeit in Schriftform (d. h. durch ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück) zum Schluss des laufenden Monats kündigen. Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, kann das für Sie Nachteile haben. Der Rückkaufswert erreicht in der Anfangszeit Ihrer Versicherung noch nicht unbedingt die Summe der eingezahlten Beiträge. Die Einzelheiten und die Voraus- setzungen für eine Auszahlung bei Kündigung sind in den jeweiligen Besonderen Bedingungen geregelt.

Gruß siola

HDI ist sehr zögerlich, wenn es um die Auszahlung von Guthaben nach Kündigung geht.

Daher mein Rat: Permanent mahnen und sich auch nicht scheuen, den Ombudsmann und BaFin einzuschalten. Dann kann es sein, dass die Auszahlung keine drei Monate dauert.

Ich rate Ihnen, die Abrechnung des HDI prüfen zu lassen. Da werden gerne unberechtige Abzüge gemacht.

ich habe mit der HDI-Gerling Lebensversicherung bisher nur schlechte Erfahrungen gemacht! Wenn du das Geld bis Ende Februar nicht hast, dann solltest du mal nachfragen! Auszahlungen werden dort gerne "vergessen"!

zu welchem Zeitpunkt haben sie denn gekündigt?