Wie lange dauern ca. die Ermittlungen bei einer Straftat?
Hallo alle zusammen. In den Sommerferien 2008 ist mir eine Sache passiert die ich jetzt ungerne genauer ausbreiten möchte, fakt ist, dass ich noch im September zur Polizei gegangen bin um Anzeige zu erstatten. Daraufhin musste ich noch einmal eine Art schriftliche Zeugenaussage machen und es i-wo hin schicken( ich weiß i-wo ist sehr ungenau..aber das hat meine Mutter erledigt und ich habs mir einfach nicht gemerkt). Allerdings habe ich bis heute keine Antwort darauf bekommen. Da ich jedoch in meinem Alter (zum Glück) kaum Erfahrungen in dem Gebiet habe wollte ich mal fragen wie lange solche Ermittlungen ungefähr gehen..oder kann man das überhaupt festlegen? bzw. wie lange dauern Ermittlungen maximal?
ich weiß, in dieser Hinsicht bin ich vllt. ungedulig, aber die Frage muss einfach sein ;)
16 Antworten
Das kommt ganz auf den Fall an. Wenn es sich zum Beispiel um einen Mord handelt (der nicht verjährt) kann es vorkommen, dass die Polizei nach Jahrzehnten wieder ermittelt, wenn neue Beweise auftauchen und bisher kein Täter ermittelt werden konnte.
Wenn Du eine schriftliche Zeugenaussage gemacht hast, kann es sein, dass Du gar nicht geladen wirst. Es kommt auch drauf an, um welches Delikt es sich handelt.
Nein. Wenn die Zeugenaussage relevant ist, wird mit absoluter Sicherheit vorgeladen. Die Gerichte sind verpflichtet den Grundsatz der persönlichen Einvernahme zu wahren. Dies wird nur im äußersten Notfall durchbrochen, und sind feste Regeln festgeschrieben.
Es kann sein, dass das ganze Verfahren abgeschlossen wird, ohne dass Du je wieder etwas davon hörst!
Richtig, aber dann ist das Verfahren abgeschlossen und der Anzeigeerstatter hat keinen Einfluss auf die Einstellung.
Kommt auf den Umfang der Umstände an, und auch um die schwere des Deliktes. Natürlich werden auch kleine Fälle sorgfältig bearbeitet, aber bei großen werden sie akribisch. Das alles kann ziemlich lange dauern. Auch sind die Gerichte überlastet und es dauert nicht selten 6 - 10 Monate, bevor es nur zur Gerichtsverhandlung kommt. Sofern der Übeltäter überhaupt zu fassen ist, die Beweise ausreichen, und und und.
kann paarmonate dauern oder auch halbes bis zu einem jahr
Wenn der Fragesteller Anzeigeerstatter war, wird er von der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens benachrichtigt werden müssen.