Wie lange darf mich der Arbeitsgeber beim Dualen Studium vertraglich binden?

4 Antworten

In der größten Hochschule, die sich auch auf Duales Studium spezialisiert hat, der DHBW ist im allgemeinen Arbeitsvertrag eine Verpflichtung nach Studienende ausgeschlossen. Beide Seiten haben also die Freiheit einen Vertrag anzubieten und anzunehmen oder auch nicht.

Erkundige Dich vorher genau und ziehe diesen Aspekt auch bei der Wahl von Arbeitgeber und ggf. Hochschule mit in Betracht, wenn es um die Auswahl geht!

Danke für den Rat! Aber das heißt ja, bloß dass es an der Hochschule nicht so ist, andere könnten einen jederzeit binden, wobei man sagen muss, dass es schon toll ist, wenn man da seine absolut persönliche Freitheit hat (bei der DHBW + Unternehmen).

Nach einem dualen Studium kann ein Arbeitgeber Dich nur binden, wenn bereits in Deinem Ausbildungsvertrag geregelt ist, welche Stelle Du nach Deinem Studium besetzen wirst, was Du dort verdienst usw. Er muss mit Dir also direkt einen zweiten Arbeitsvertrag vereinbaren, der für die Zeit nach dem Studium gilt. Ist dies nicht der Fall, sondern z.B. im Ausbildungsvertrag nur eine Klausel über die Zeit, die Du nach dem Studium dort gebunden bist, angegeben, ist diese Klausel ungültig. Er könnte Dich ja sonst für die Zeit für einen sehr geringen Lohn beschäftigen, deshalb muss das schon vorher geregelt sein. Die Zeit darf maximal 2-3 Jahre betragen, darüber ist es sittenwidrig.

Wo steht das, in welchem Gesetz? Bitte helfe mir! Ich habe einen Qualifikationsvertrag unterschrieben und bereue es sehr! Mein Arbeitgeber ist ein richtiger Blutsauger, wenn ich weiterhin für dieses Unternehmen arbeite, komme ich mit Sicherheit in die Klapse wegen Burnoutsyndrom. Er bezahlt miserabel und während meiner Ausbildungszeit wurde mir vom Betrieb nicht wirklich was beigebracht.

Ich denke eben auch das es nicht sein kann, das er mich 2 Jahre einfach mit seinen mickrigen Arbeitslohn beschäftigen kann. Wir haben vorher keine Vereinbarung abgeschlossen, welche Stelle zu welchem Gehalt ich bekomme. Ich hatte mir erhofft das ich nach meiner Ausbildung gescheit verdiene, doch da es in der Sport Branche kein Mindestlohn gibt, dürfte er anscheinend quasi machen was er will...

Ich weiss nicht ob es gesetzliche Vorgaben dazu gibt. Ich weiss allerdings schon, dass in den meisten Fällen ein Zeitraum zwischen 3 und 5 Jahren festgelegt wird. Und wenn Du trotzdem früher aussteigst musst Du einen Teil der Studiengebühren/ des Gehalts zurückzahlen.

Es ist also im Endeffekt, wie so vieles, Verhandlungssache. Viel Erfolg dafür! :)

Heißt das, nachdem ich angenommen werde kann ich mit meinem Arbeitgeber verhandeln wie lange er mich maximal binden soll?

@Darem

Der wird DIr schon einen Vertrag vorlegen, in dem das steht.

@TETTET

Den kann ich ja aus den genannten Gründen ablehnen und eine kürzere Bindung fordern.. darf man das und hat man damit Erfolg?

@Darem

In Verhandlungen darf man alles verhandeln. :) Du musst Dir nur überlegen ob es taktisch klug ist. Denn so eine Frage impliziert ja schon dein Vorhaben, das Unternehmen schnell wieder zu verlassen... das wird der Personaler nicht so gerne hören. Dementsprechend sinken deine Chancen natürlich wenn Du danach fragst...

Da das Ganze wohl länger als 2 Jahr dauert, dürften bis zu 5 Jahren zulässig sein.