Wie lange darf man TÜV überziehen

9 Antworten

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass sich alle Fahrzeuge im Abstand von zwei Jahren einer technischen Überprüfung durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) unterziehen müssen. Dies dient in erster Linie dem Schutz und der Sicherheit aller am Straßenverkehr beteiligten Personen.

Wird bei einer Polizeikontrolle festgestellt, dass der HU-Termin versäumt wurde, so drohen je nach Länge der Überschreitung eine Geldstrafe von bis zu 75 Euro sowie bis zu zwei Punkten in Flensburg. Beides ist im Bußgeldkatalog genau festgelegt.

Da inzwischen die meisten Fahrzeughalter TÜV und ASU immer zum gleichen Zeitpunkt vornehmen lassen, wird hier in der Regel kein Unterschied mehr gemacht.

Sind TÜV und ASU überzogen, so spricht der Gesetzgeber bei einem Unfall nicht mehr von einem „Kavaliersdelikt“. Es kann ganz im Gegenteil sogar durchaus soweit kommen, dass man auch als Unschuldiger eine Teilschuld zugewiesen bekommt. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn festgestellt wird, dass technische Mängel oder Fehler am Fahrzeug vorhanden sind, die bei der technischen Hauptuntersuchung erkannt worden wären.

Zudem kann es zu erheblichem Ärger mit der Kfz-Versicherung kommen.

Du darfst den TÜV überhaupt nicht "überziehen". Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung sogar ihre Leistung verweigern. Du hast bis zu 4 Wochen noch "Glück", wenn die Polizei dich erwischt gilt das noch als Ordnungswidrigkeit. Dannach wirds dann schon happiger(Geldbuße und Punkte) + entsprechende Frist für neuen TÜV. Außerdem kriegst du selbst wenn du erst 3 Monate später zum TÜV gehst auch nur so lange TÜV wie wenn du gleich hingefahren wärst!

Es lohnt sich also in KEINEM FALL den TÜV zu überziehen, es sei denn du willst das Auto innerhalb weniger Tage eh abmelden/verkaufen!

Ohne eingehende Kontrolle der Papiere bekommen sie es ja nur mit, wenn sie die Plakette am Kennzeichen sehen. Da ist aber nur der Monat ersichtlich. Also fahr möglichst noch im November, der ja nicht mehr lange dauert, hin.

Eigentlich darf/soll man gar nicht überziehen. Bis zu 4 Wochen ist allerdings nicht schlimm und es passiert einem nix.

Eine Strafe gibt es erst bei Überschreitung um mehr als 2 Monate.